Zypern

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Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LTD)

Dies ist die am weitesten verbreiteteGesellschaftsform in Zypern.

WesentlicheMerkmale:

  • 1 bis 50 Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen, jede     Nationalität)
  • Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital
  • Anteile dürfen nicht öffentlich angeboten werden
  • Ein oder mehrere Direktoren zulässig
  • Verpflichtender Sitz und Gesellschaftssekretär in Zypern
  • Geschäftstätigkeit kann unmittelbar nach der Gründung aufgenommen     werden
  • Geeignet für KMU, Holdinggesellschaften, Handels- und     Dienstleistungsunternehmen sowie internationale Tätigkeiten

Private LTDs werden häufig für internationaleGeschäftsaktivitäten, IP-Holding-Strukturen, konzerninterne Finanzierungen undEU-weiten Handel genutzt und profitieren vom zyprischen Doppelbesteuerungsnetzsowie von Beteiligungserleichterungen.

Öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PLC)

Öffentliche Gesellschaften sind für größereUnternehmen und kapitalmarktorientierte Tätigkeiten vorgesehen.

WesentlicheMerkmale:

  • Mindestens 7 Gesellschafter
  • Mindeststammkapital von ca. € 25.629
  • Aktien können öffentlich angeboten und an einer Börse notiert werden
  • Mindestens zwei Direktoren erforderlich
  • Zusätzliche regulatorische Anforderungen vor Aufnahme der     Geschäftstätigkeit
  • Einschränkungen bei Darlehen an Direktoren

Öffentliche Gesellschaften eignen sich insbesonderefür börsennotierte Unternehmen, Investmentvehikel oder stark regulierteGeschäftsmodelle.

Milestone

Variable Capital Investment Company (VCIC)

Diese Struktur wird hauptsächlich fürInvestmentfonds verwendet.

WesentlicheMerkmale:

  • Anteile ohne Nennwert (variabler Nettoinventarwert)
  • Private oder öffentliche Ausgestaltung möglich
  • Lizenzierung durch die Cyprus Securities and Exchange Commission     (CySEC) erforderlich
  • Einsatz für kollektive Investmentstrukturen und Alternative     Investmentfonds (AIF)
  • Kapitalanforderungen abhängig von Fondsart und Struktur

VCICs sind besonders beliebt für Immobilienfonds,Private-Equity-Strukturen und alternative Investments.

Personengesellschaften

Personengesellschaften unterliegen dem Gesetz überPartnerschaften und Firmennamen und sind steuerlich transparent.

a)Offene Gesellschaft (General Partnership)

  • Zwei oder mehr Gesellschafter
  • Unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung
  • Geeignet für zeitlich begrenzte Projekte oder berufliche     Kooperationen

b)Kommanditgesellschaft (Limited Partnership)

  • Mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter
  • Haftung der Kommanditisten beschränkt auf ihre Einlage
  • Häufig genutzt für Investmentstrukturen und Joint Ventures

c)Partnerschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Partnership – LLP)

  • Kombination aus Flexibilität der Personengesellschaft und     Haftungsbeschränkung
  • Typisch für professionelle Dienstleistungen und     Investitionsstrukturen

Milestone

Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft

Ausländische Unternehmen können eineZweigniederlassung in Zypern errichten, ohne eine eigenständige juristischePerson zu gründen.

WesentlichePunkte:

  • Die Muttergesellschaft haftet uneingeschränkt
  • Registrierung beim Handelsregister erforderlich
  • Gründungsdokumente müssen in griechischer Sprache eingereicht werden
  • Geeignet für Markteintritt bei Beibehaltung einer einheitlichen     Rechtspersönlichkeit

Einzelunternehmen (Business Name)

Das Einzelunternehmen stellt die einfachsteUnternehmensform dar.

WesentlicheMerkmale:

  • Eigentum und Betrieb durch eine Einzelperson
  • Keine Trennung zwischen Unternehmer und Unternehmen
  • Unbeschränkte persönliche Haftung
  • Steuerlich transparent
  • Registrierung erforderlich, wenn unter einem vom Namen des Inhabers     abweichenden Firmennamen tätig

Milestone

Alternative Investmentfonds (AIFs)

Zypern verfügt über einen modernen, EU-konformenRechtsrahmen für Alternative Investmentfonds.

WesentlicheMerkmale:

  • Selbstverwaltet oder extern verwaltet
  • Gesellschafts-, Personen- oder Vertragsstruktur möglich
  • Keine strengen Anlagebeschränkungen
  • Hohe regulatorische Transparenz und Aufsicht
  • Möglichkeit zur Strukturierung als Dachfonds mit mehreren Teilfonds

Trusts (Cyprus International Trusts – CITs)

Cyprus International Trusts werden häufig fürVermögensschutz, Nachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung genutzt.

WesentlicheMerkmale:

  • Stifter und Begünstigte dürfen zum Zeitpunkt der Errichtung keine     zyprischen Steuerresidenten sein
  • Mindestens ein Treuhänder muss in Zypern ansässig sein
  • Hoher Schutz der Vertraulichkeit und starke     Gläubigerschutzregelungen
  • Unbefristete Laufzeit möglich
  • Keine Pflicht zur Erstellung geprüfter Jahresabschlüsse