Zypern


Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LTD)
Dies ist die am weitesten verbreiteteGesellschaftsform in Zypern.
WesentlicheMerkmale:
- 1 bis 50 Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen, jede Nationalität)
- Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital
- Anteile dürfen nicht öffentlich angeboten werden
- Ein oder mehrere Direktoren zulässig
- Verpflichtender Sitz und Gesellschaftssekretär in Zypern
- Geschäftstätigkeit kann unmittelbar nach der Gründung aufgenommen werden
- Geeignet für KMU, Holdinggesellschaften, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie internationale Tätigkeiten
Private LTDs werden häufig für internationaleGeschäftsaktivitäten, IP-Holding-Strukturen, konzerninterne Finanzierungen undEU-weiten Handel genutzt und profitieren vom zyprischen Doppelbesteuerungsnetzsowie von Beteiligungserleichterungen.
Öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PLC)
Öffentliche Gesellschaften sind für größereUnternehmen und kapitalmarktorientierte Tätigkeiten vorgesehen.
WesentlicheMerkmale:
- Mindestens 7 Gesellschafter
- Mindeststammkapital von ca. € 25.629
- Aktien können öffentlich angeboten und an einer Börse notiert werden
- Mindestens zwei Direktoren erforderlich
- Zusätzliche regulatorische Anforderungen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Einschränkungen bei Darlehen an Direktoren
Öffentliche Gesellschaften eignen sich insbesonderefür börsennotierte Unternehmen, Investmentvehikel oder stark regulierteGeschäftsmodelle.
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Variable Capital Investment Company (VCIC)
Diese Struktur wird hauptsächlich fürInvestmentfonds verwendet.
WesentlicheMerkmale:
- Anteile ohne Nennwert (variabler Nettoinventarwert)
- Private oder öffentliche Ausgestaltung möglich
- Lizenzierung durch die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) erforderlich
- Einsatz für kollektive Investmentstrukturen und Alternative Investmentfonds (AIF)
- Kapitalanforderungen abhängig von Fondsart und Struktur
VCICs sind besonders beliebt für Immobilienfonds,Private-Equity-Strukturen und alternative Investments.
Personengesellschaften
Personengesellschaften unterliegen dem Gesetz überPartnerschaften und Firmennamen und sind steuerlich transparent.
a)Offene Gesellschaft (General Partnership)
- Zwei oder mehr Gesellschafter
- Unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung
- Geeignet für zeitlich begrenzte Projekte oder berufliche Kooperationen
b)Kommanditgesellschaft (Limited Partnership)
- Mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter
- Haftung der Kommanditisten beschränkt auf ihre Einlage
- Häufig genutzt für Investmentstrukturen und Joint Ventures
c)Partnerschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Partnership – LLP)
- Kombination aus Flexibilität der Personengesellschaft und Haftungsbeschränkung
- Typisch für professionelle Dienstleistungen und Investitionsstrukturen
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Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft
Ausländische Unternehmen können eineZweigniederlassung in Zypern errichten, ohne eine eigenständige juristischePerson zu gründen.
WesentlichePunkte:
- Die Muttergesellschaft haftet uneingeschränkt
- Registrierung beim Handelsregister erforderlich
- Gründungsdokumente müssen in griechischer Sprache eingereicht werden
- Geeignet für Markteintritt bei Beibehaltung einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit
Einzelunternehmen (Business Name)
Das Einzelunternehmen stellt die einfachsteUnternehmensform dar.
WesentlicheMerkmale:
- Eigentum und Betrieb durch eine Einzelperson
- Keine Trennung zwischen Unternehmer und Unternehmen
- Unbeschränkte persönliche Haftung
- Steuerlich transparent
- Registrierung erforderlich, wenn unter einem vom Namen des Inhabers abweichenden Firmennamen tätig
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Alternative Investmentfonds (AIFs)
Zypern verfügt über einen modernen, EU-konformenRechtsrahmen für Alternative Investmentfonds.
WesentlicheMerkmale:
- Selbstverwaltet oder extern verwaltet
- Gesellschafts-, Personen- oder Vertragsstruktur möglich
- Keine strengen Anlagebeschränkungen
- Hohe regulatorische Transparenz und Aufsicht
- Möglichkeit zur Strukturierung als Dachfonds mit mehreren Teilfonds
Trusts (Cyprus International Trusts – CITs)
Cyprus International Trusts werden häufig fürVermögensschutz, Nachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung genutzt.
WesentlicheMerkmale:
- Stifter und Begünstigte dürfen zum Zeitpunkt der Errichtung keine zyprischen Steuerresidenten sein
- Mindestens ein Treuhänder muss in Zypern ansässig sein
- Hoher Schutz der Vertraulichkeit und starke Gläubigerschutzregelungen
- Unbefristete Laufzeit möglich
- Keine Pflicht zur Erstellung geprüfter Jahresabschlüsse
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