Spanien
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Spanien bietet Zugang zu einem großen Binnenmarkt und – seit dem Gesetz „Crea y Crece“ – eine SL-Gründung ab 1 € Kapital. Das Startup-Gesetz von 2022 bringt zusätzliche Steueranreize für zertifizierte Jungunternehmen. Rechtsstand: 2026, Angaben ohne Gewähr.
Rechtsformen
| Rechtsform | Mindestkapital | Haftung | Typische Nutzung |
|---|---|---|---|
| SL (Sociedad Limitada) | 1 € (Rücklage bis 3.000 €) | beschränkt | Standard KMU |
| SA (Sociedad Anónima) | 60.000 € | beschränkt | Große/kapitalmarktnahe Firmen |
| Autónomo | keines | unbeschränkt | Selbstständige |
| Sucursal (Zweigniederlassung) | — | Mutter haftet | Markteintritt |
Ablauf
- Nombre reservieren (Registro Mercantil Central)
- NIE/NIF
- Notarielle Gründungsurkunde
- Eintragung Registro Mercantil
- Steuer-/USt-Registrierung (Agencia Tributaria)
- Sozialversicherung
Dauer für Nicht-Residenten realistisch 4–8 Wochen.
Kosten
Gründung ~1.500–3.500 €; laufend Buchhaltung/Compliance ~3.000–8.000 €/Jahr.
Steuern
| Sachverhalt | Satz |
|---|---|
| Körperschaftsteuer (Standard, Umsatz > 10 Mio. €) | 25 % |
| KMU (Umsatz 1–10 Mio. €) | 23 % (2026; sinkt bis 20 % ab 2029) |
| Mikrounternehmen (Umsatz < 1 Mio. €) | 19 % / 21 % gestaffelt |
| Neugründungen / zertifizierte Startups (ENISA) | 15 % (erste 2 Gewinnjahre) |
Standort in Zahlen
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Neue SL 2025 | 113.000+ (INE) |
| Startup-Klassifizierung | „empresa emergente“ (Startup-Gesetz 2022) |
| KMU-Satz-Absenkung | bis 20 % ab 2029 |
Aktuelle Entwicklungen
SL ab 1 € seit „Crea y Crece“ (2022); Startup-Gesetz mit ENISA-Zertifizierung und 15 %-Satz; schrittweise Senkung des KMU-Satzes bis 2029.
Häufige Fragen
Wie viel Kapital braucht eine SL?
1 € (bis 3.000 € Rücklage aufbauen).
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
25 % Standard; 23 % KMU; 15 % für zertifizierte Startups.
Wie lange dauert die Gründung?
Für Nicht-Residenten 4–8 Wochen.
Was bringt das Startup-Gesetz?
Steuervergünstigungen für als „empresa emergente“ zertifizierte Firmen.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes sowie dort zugelassene Anwält:innen, Notar:innen und Steuerberater:innen. Für die steuerlichen Folgen eines Wegzugs aus Deutschland oder Österreich sind dort zugelassene Steuerberater:innen zuständig. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2026.