Spanien

Sachliche Übersicht zur Firmengründung in Spanien: SL ab 1 €, gestaffelte Körperschaftsteuer (25/23/19 %, 15 % für Startups), Ablauf über Notar/Registro Mercantil und aktuelle Zahlen. Stand 2026.

Spanien bietet Zugang zu einem großen Binnenmarkt und – seit dem Gesetz „Crea y Crece“ – eine SL-Gründung ab 1 € Kapital. Das Startup-Gesetz von 2022 bringt zusätzliche Steueranreize für zertifizierte Jungunternehmen. Rechtsstand: 2026, Angaben ohne Gewähr.

Rechtsformen

RechtsformMindestkapitalHaftungTypische Nutzung
SL (Sociedad Limitada)1 € (Rücklage bis 3.000 €)beschränktStandard KMU
SA (Sociedad Anónima)60.000 €beschränktGroße/kapitalmarktnahe Firmen
AutónomokeinesunbeschränktSelbstständige
Sucursal (Zweigniederlassung)Mutter haftetMarkteintritt

Ablauf

  1. Nombre reservieren (Registro Mercantil Central)
  2. NIE/NIF
  3. Notarielle Gründungsurkunde
  4. Eintragung Registro Mercantil
  5. Steuer-/USt-Registrierung (Agencia Tributaria)
  6. Sozialversicherung

Dauer für Nicht-Residenten realistisch 4–8 Wochen.

Kosten

Gründung ~1.500–3.500 €; laufend Buchhaltung/Compliance ~3.000–8.000 €/Jahr.

Steuern

SachverhaltSatz
Körperschaftsteuer (Standard, Umsatz > 10 Mio. €)25 %
KMU (Umsatz 1–10 Mio. €)23 % (2026; sinkt bis 20 % ab 2029)
Mikrounternehmen (Umsatz < 1 Mio. €)19 % / 21 % gestaffelt
Neugründungen / zertifizierte Startups (ENISA)15 % (erste 2 Gewinnjahre)

Standort in Zahlen

KennzahlWert
Neue SL 2025113.000+ (INE)
Startup-Klassifizierung„empresa emergente“ (Startup-Gesetz 2022)
KMU-Satz-Absenkungbis 20 % ab 2029

Aktuelle Entwicklungen

SL ab 1 € seit „Crea y Crece“ (2022); Startup-Gesetz mit ENISA-Zertifizierung und 15 %-Satz; schrittweise Senkung des KMU-Satzes bis 2029.

Häufige Fragen

Wie viel Kapital braucht eine SL?
1 € (bis 3.000 € Rücklage aufbauen).

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
25 % Standard; 23 % KMU; 15 % für zertifizierte Startups.

Wie lange dauert die Gründung?
Für Nicht-Residenten 4–8 Wochen.

Was bringt das Startup-Gesetz?
Steuervergünstigungen für als „empresa emergente“ zertifizierte Firmen.

Quellen

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes sowie dort zugelassene Anwält:innen, Notar:innen und Steuerberater:innen. Für die steuerlichen Folgen eines Wegzugs aus Deutschland oder Österreich sind dort zugelassene Steuerberater:innen zuständig. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2026.