Schweden


Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Privat aktiebolag – AB)
Die private Aktiengesellschaft ist mit Abstand dieam weitesten verbreitete und empfohlene Rechtsform für ausländische Investorenin Schweden.
Wesentliche Merkmale:
• Ein oder mehrere Gesellschafter (natürliche oderjuristische Personen, in- oder ausländisch)
• Eigene Rechtspersönlichkeit
• Haftung der Gesellschafter auf die Kapitaleinlage beschränkt
• Mindeststammkapital: SEK 25.000
• Kapital in Aktien aufgeteilt
• Aktien dürfen nicht öffentlich angeboten werden
• Leitung durch einen Verwaltungsrat (Board of Directors)
• Geschäftsführer optional (abhängig von Struktur und Unternehmensgröße)
• Registrierung beim schwedischen Handelsregister und bei der Steuerbehörde
• Körperschaftsteuerpflicht und jährliche Rechnungslegung
Geeignet für:
KMU, Start-ups, ausländische Tochtergesellschaften,Holdingstrukturen, Handels- und Dienstleistungsunternehmen,Technologieunternehmen sowie langfristige Geschäftstätigkeiten in Schweden.
Öffentliche Aktiengesellschaft (Publikt aktiebolag – AB)
Die öffentliche Aktiengesellschaft ist für größereUnternehmen vorgesehen, insbesondere für solche, die Kapital von derÖffentlichkeit aufnehmen oder ihre Aktien an einer Börse notieren möchten.
Wesentliche Merkmale:
• Ein oder mehrere Gesellschafter
• Eigene Rechtspersönlichkeit
• Haftung der Gesellschafter auf die Kapitaleinlage beschränkt
• Mindeststammkapital: SEK 500.000
• Aktien können öffentlich angeboten und börsennotiert werden
• Erhöhte Anforderungen an Corporate Governance, Offenlegung und Prüfung
• Leitung durch Verwaltungsrat und Geschäftsführer
Geeignetfür:
Großunternehmen, börsennotierte Gesellschaften,kapitalintensive Projekte und Unternehmen mit Kapitalmarktstrategie.


Personengesellschaften
a) Offene Handelsgesellschaft (Handelsbolag – HB)
Eine Handelsgesellschaft wird von zwei oder mehrGesellschaftern gemeinsam betrieben.
Wesentliche Merkmale:
• Zwei oder mehr Gesellschafter (natürliche oderjuristische Personen)
• Kein Mindestkapital erforderlich
• Eigene Rechtspersönlichkeit
• Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch
• Gesellschaftsvertrag regelt Geschäftsführung und Gewinnverteilung
• Steuerlich transparent (Besteuerung auf Gesellschafterebene)
Geeignetfür:
Kleine, vertrauensbasierte Unternehmen mit aktiverMitwirkung aller Gesellschafter und Bereitschaft zur persönlichen Haftung.
b) Kommanditgesellschaft (Kommanditbolag – KB)
Eine Mischform aus unbeschränkter und beschränkter Haftung.
Wesentliche Merkmale:
• Mindestens ein Komplementär mit unbeschränkterHaftung
• Mindestens ein Kommanditist mit Haftung beschränkt auf seine Einlage
• Kein Mindestkapital erforderlich
• Geschäftsführung durch den Komplementär
• Kommanditisten meist passive Investoren
• Besteuerung auf Gesellschafterebene
Geeignetfür:
Investmentstrukturen und Unternehmen, bei denenManagement und Kapitalbeteiligung getrennt sind.
Einzelunternehmen(Enskild firma)
Die einfachste Form der Unternehmensführung in Schweden.
Wesentliche Merkmale:
• Eigentümer ist eine natürliche Person
• Keine eigene Rechtspersönlichkeit
• Unbeschränkte persönliche Haftung
• Kein Mindestkapital erforderlich
• Schnelle und einfache Gründung
• Gewinne werden als persönliches Einkommen besteuert
• Private und geschäftliche Finanzen sind eng miteinander verbunden
Geeignetfür:
Freiberufler, Berater, Handwerker, selbstständigeDienstleister sowie sehr kleine oder nebenberufliche Tätigkeiten.


Wirtschaftliche Vereinigung / Genossenschaft (Ekonomisk förening)
Eine genossenschaftliche Struktur zur Förderung dergemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder.
Wesentliche Merkmale:
• Mindestens drei Mitglieder (natürliche oderjuristische Personen)
• Eigene Rechtspersönlichkeit
• Demokratische Struktur (ein Mitglied, eine Stimme)
• Haftung der Mitglieder in der Regel auf ihre Einlage beschränkt
• Körperschaftsteuerpflichtig
• Häufig in Landwirtschaft, Wohnungsbau, Einzelhandel undGenossenschaftsmodellen
Geeignetfür:
Mitgliederorientierte Unternehmen und kooperativeWirtschaftstätigkeiten.
Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (Filial)
Ausländische Unternehmen können ihreGeschäftstätigkeit in Schweden über eine Zweigniederlassung ausüben.
Wesentliche Merkmale:
• Keine eigene Rechtspersönlichkeit
• Teil des ausländischen Mutterunternehmens
• Registrierung beim schwedischen Handelsregister erforderlich
• Unterliegt schwedischen Rechnungslegungs- und Steuervorschriften für lokaleAktivitäten
• Das Mutterunternehmen haftet vollständig für die Verbindlichkeiten derZweigniederlassung
Geeignetfür:
Markteintritt, projektbezogene Tätigkeiten oder wennkeine schwedische Tochtergesellschaft gegründet werden soll.


Nicht eingetragene Partnerschaften und Sonderformen
Bestimmte Unternehmenskooperationen werden ohneformelle Registrierung geführt.
Wesentliche Merkmale:
• Nutzung für gemeinsame Projekte oder Konsortien
• Jeder Beteiligte behält seine eigene Rechtspersönlichkeit
• Haftung richtet sich nach vertraglichen Vereinbarungen
• Häufig im Agrarbereich, bei Infrastrukturprojekten und projektbezogenerZusammenarbeit
Weitere Sonderformen
• Stiftungen (kommerzielloder gemeinnützig)
• Gemeinnützige Vereine
• Branchen- oder regulierungsspezifische Gesellschaftsformen
