Österreich

Sachliche Übersicht zur Firmengründung in Österreich: GmbH und FlexCo, 23 % Körperschaftsteuer, Ablauf über Firmenbuch, Kosten, Förderungen und aktuelle Zahlen. Stand 2026.

Österreich bietet stabile Rahmenbedingungen, keine Gewerbesteuer und mit der 2024 eingeführten FlexCo eine startup-taugliche Kapitalgesellschaft. Die GmbH-Gründung erfolgt über Notar und Firmenbuch; digitale Gründung via Unternehmensserviceportal (USP) ist möglich. Rechtsstand: 2026, Angaben ohne Gewähr.

Rechtsformen

RechtsformMindest(stamm)kapitalHaftungTypische Nutzung
GmbH10.000 € (mind. 5.000 € eingezahlt)beschränktStandard KMU
FlexCo / FlexKapG (seit 2024)10.000 €beschränktStartups, Mitarbeiterbeteiligung (Unternehmenswert-Anteile)
EinzelunternehmenkeinesunbeschränktFreiberufler, Einstieg
OG / KGkeines(teils) unbeschränktPersonengesellschaften

Ablauf

  1. Rechtsform (GmbH/FlexCo) & Kapital
  2. Gesellschaftsvertrag (Notar oder USP-Standardvertrag)
  3. Firmenbuch-Anmeldung
  4. Geschäftskonto + Kapitaleinzahlung
  5. Finanzamt/UID
  6. SVS/ÖGK + Gewerbeanmeldung

Dauer 2–3 Wochen.

Kosten

Notar ~400–800 €, Firmenbuch ~300 €, NeuFöG-Befreiungen möglich; Gesamt inkl. Kapital je nach Fall.

Steuern

SachverhaltSatz
Körperschaftsteuer23 % (seit 2024)
KESt auf Ausschüttungen27,5 %
Gewerbesteuerkeine
Forschungsprämie (F&E)14 % (wird ausbezahlt)

Gewinnfreibetrag (bis 15 %) für Einzelunternehmen/Personengesellschaften.

Standort in Zahlen

KennzahlWert
Unternehmensgründungen 2025~40.000
FlexCo-Eintragungen (2024–Aug 2025)~1.300
Neue GmbHs pro Jahr~8.000–10.000
FlexCo-Anteil an Neugründungen 20250,7 % (45 % davon in Wien)

Aktuelle Entwicklungen

FlexCo-Praxisbilanz 2025 (~1.300 Eintragungen; „Erfolg und Reparaturbedarf“); KöSt seit 2024 auf 23 % gesenkt; digitale Gründung über USP etabliert.

Häufige Fragen

GmbH oder FlexCo?
Beide 10.000 € Kapital; FlexCo erlaubt einfache Mitarbeiterbeteiligung (Unternehmenswert-Anteile).

Wie hoch ist die KöSt?
23 % seit 2024.

Gibt es Gewerbesteuer?
Nein.

Wie schnell geht die Gründung?
Meist 2–3 Wochen.

Quellen

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes sowie dort zugelassene Anwält:innen, Notar:innen und Steuerberater:innen. Für die steuerlichen Folgen eines Wegzugs aus Deutschland oder Österreich sind dort zugelassene Steuerberater:innen zuständig. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2026.