Österreich
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Österreich bietet stabile Rahmenbedingungen, keine Gewerbesteuer und mit der 2024 eingeführten FlexCo eine startup-taugliche Kapitalgesellschaft. Die GmbH-Gründung erfolgt über Notar und Firmenbuch; digitale Gründung via Unternehmensserviceportal (USP) ist möglich. Rechtsstand: 2026, Angaben ohne Gewähr.
Rechtsformen
| Rechtsform | Mindest(stamm)kapital | Haftung | Typische Nutzung |
|---|---|---|---|
| GmbH | 10.000 € (mind. 5.000 € eingezahlt) | beschränkt | Standard KMU |
| FlexCo / FlexKapG (seit 2024) | 10.000 € | beschränkt | Startups, Mitarbeiterbeteiligung (Unternehmenswert-Anteile) |
| Einzelunternehmen | keines | unbeschränkt | Freiberufler, Einstieg |
| OG / KG | keines | (teils) unbeschränkt | Personengesellschaften |
Ablauf
- Rechtsform (GmbH/FlexCo) & Kapital
- Gesellschaftsvertrag (Notar oder USP-Standardvertrag)
- Firmenbuch-Anmeldung
- Geschäftskonto + Kapitaleinzahlung
- Finanzamt/UID
- SVS/ÖGK + Gewerbeanmeldung
Dauer 2–3 Wochen.
Kosten
Notar ~400–800 €, Firmenbuch ~300 €, NeuFöG-Befreiungen möglich; Gesamt inkl. Kapital je nach Fall.
Steuern
| Sachverhalt | Satz |
|---|---|
| Körperschaftsteuer | 23 % (seit 2024) |
| KESt auf Ausschüttungen | 27,5 % |
| Gewerbesteuer | keine |
| Forschungsprämie (F&E) | 14 % (wird ausbezahlt) |
Gewinnfreibetrag (bis 15 %) für Einzelunternehmen/Personengesellschaften.
Standort in Zahlen
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Unternehmensgründungen 2025 | ~40.000 |
| FlexCo-Eintragungen (2024–Aug 2025) | ~1.300 |
| Neue GmbHs pro Jahr | ~8.000–10.000 |
| FlexCo-Anteil an Neugründungen 2025 | 0,7 % (45 % davon in Wien) |
Aktuelle Entwicklungen
FlexCo-Praxisbilanz 2025 (~1.300 Eintragungen; „Erfolg und Reparaturbedarf“); KöSt seit 2024 auf 23 % gesenkt; digitale Gründung über USP etabliert.
Häufige Fragen
GmbH oder FlexCo?
Beide 10.000 € Kapital; FlexCo erlaubt einfache Mitarbeiterbeteiligung (Unternehmenswert-Anteile).
Wie hoch ist die KöSt?
23 % seit 2024.
Gibt es Gewerbesteuer?
Nein.
Wie schnell geht die Gründung?
Meist 2–3 Wochen.
Quellen
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes sowie dort zugelassene Anwält:innen, Notar:innen und Steuerberater:innen. Für die steuerlichen Folgen eines Wegzugs aus Deutschland oder Österreich sind dort zugelassene Steuerberater:innen zuständig. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2026.