Italien

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.r.l. – Società a responsabilità limitata)

Die häufigste und bevorzugte Rechtsform in Italien,insbesondere für Start-ups, KMU, Holdinggesellschaften und operative Unternehmen.

WesentlicheMerkmale

  • Ein oder mehrere Gesellschafter (natürliche oder juristische     Personen, Nationalität vorbehaltlich Gegenseitigkeit)
  • Beschränkte Haftung der Gesellschafter
  • Kapital in Geschäftsanteile (Quoten) unterteilt, nicht in Aktien
  • Mindestkapital:
       
    • Klassische S.r.l.: traditionell EUR 10.000
    •  
    • Gründung bereits ab EUR 1 möglich, mit Einschränkungen bei Kapital      unter EUR 10.000
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  • Sehr flexible Organisations- und Governance-Struktur über die     Satzung
  • Geschäftsführung durch einen oder mehrere Geschäftsführer (Einzel-,     Gesamt- oder Kollegialverwaltung)
  • Geschäftsführer müssen keine Gesellschafter sein
  • Notarielle Gründung erforderlich
  • Geeignet für Handel, Dienstleistungen, Holdingstrukturen, Start-ups     und internationale Tätigkeiten

Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.r.l.s. – Società a responsabilità limitata semplificata)

Eine vereinfachte Variante derS.r.l. zur Förderung von Unternehmertum.

Wesentliche Merkmale

  • Gesellschafter dürfen ausschließlich natürliche Personen sein
  • Stammkapital zwischen EUR 1 und EUR 9.999
  • Einlagen ausschließlich in bar und vollständig bei Gründung     einzuzahlen
  • Verwendung einer gesetzlich vorgegebenen Mustersatzung (keine     individuelle Anpassung)
  • Geringere Gründungskosten und vereinfachtes Verfahren
  • Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage aus Gewinnen, bis     EUR 10.000 erreicht sind
  • Besonders geeignet für Kleinstunternehmen und frühe     Unternehmensphasen
Milestone

Aktiengesellschaft (S.p.A. – Società per azioni)

Gedacht für große Unternehmen, kapitalintensive Projekte und Gesellschaften mit Börsenambitionen.

Wesentliche Merkmale

  • Ein oder mehrere Aktionäre
  • Mindestgrundkapital: EUR 50.000
  • Kapital in Aktien unterteilt, grundsätzlich frei übertragbar
  • Beschränkte Haftung der Aktionäre
  • Höhere Anforderungen an Organisation, Berichterstattung und     Compliance
  • Obligatorische Organe:
       
    • Hauptversammlung
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    • Verwaltungsrat oder Alleinverwalter
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    • Aufsichtsorgan (Collegio Sindacale)
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  • Wahl zwischen traditionellem, monistischem oder dualistischem     Governance-System
  • In der Regel verpflichtende externe Abschlussprüfung
  • Geeignet für Großunternehmen, regulierte Branchen und IPO-Strukturen

Kommanditgesellschaft auf Aktien (S.a.p.a. – Società in accomandita per azioni)

Eine Mischform aus Personengesellschaft und Aktiengesellschaft.

Wesentliche Merkmale

  • Zwei Gesellschaftergruppen:
       
    • Komplementäre mit unbeschränkter Haftung und      Geschäftsführungsbefugnis
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    • Aktionäre mit beschränkter Haftung
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  • Kapital in Aktien unterteilt
  • In der Praxis selten genutzt
  • Weitgehend den Regelungen der S.p.A. unterstellt

Milestone

Personengesellschaften

Personengesellschaften besitzen keine eigeneRechtspersönlichkeit. Mindestens eine Gesellschafterkategorie haftet unbeschränkt.

a) Offene Handelsgesellschaft (S.n.c. – Società in nome collettivo)

WesentlicheMerkmale

  • Mindestens zwei Gesellschafter
  • Kein Mindestkapital
  • Unbeschränkte, gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter
  • Gesellschafter führen das Unternehmen in der Regel selbst
  • Insolvenzfähigkeit gegeben
  • Typisch für kleinere Unternehmen mit aktiver Gesellschafterbeteiligung

b) Kommanditgesellschaft (S.a.s. – Società in accomandita semplice)

WesentlicheMerkmale

  • Zwei Gesellschaftertypen:
       
    • Komplementäre mit unbeschränkter Haftung und Geschäftsführung
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    • Kommanditisten mit Haftung beschränkt auf ihre Einlage
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  • Kommanditisten dürfen nicht an der Geschäftsführung teilnehmen
  • Häufig genutzt für Investitions- und Familienstrukturen

c) Einfache Gesellschaft (S.s. – Società semplice)

  • Ausschließlich für nicht-kommerzielle Tätigkeiten (z. B.     Landwirtschaft, Vermögensverwaltung)
  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit
  • Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter
  • Nicht für gewerbliche Tätigkeiten geeignet

Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens

Eine Zweigniederlassung gilt als Betriebsstätteeines ausländischen Unternehmens in Italien.

ZentralePunkte

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit
  • Volle Haftung der Muttergesellschaft
  • Eintragung im italienischen Handelsregister erforderlich
  • Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerpflicht in Italien
  • Separate Buchführung und Jahresabschlüsse
  • Gewinnüberführung an die Muttergesellschaft ohne Quellensteuer
  • Geeignet für Markteintritt ohne Gründung einer Tochtergesellschaft

Milestone

Repräsentanz (Representative Office)

Nicht-gewerbliche Präsenzform mit vorbereitender Funktion.

ZentralePunkte

  • Keine erlaubte gewerbliche oder umsatzgenerierende Tätigkeit
  • Zulässig sind Marketing-, Werbe-, Forschungs- und Kontaktaktivitäten
  • Keine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich
  • Keine Körperschaftsteuerpflicht
  • Eröffnung eines Bankkontos möglich
  • Ideal für Markterkundung und erste Präsenz

Tochtergesellschaft

Eine Tochtergesellschaft ist ein italienischesUnternehmen unter Kontrolle einer ausländischen Muttergesellschaft.

WesentlicheMerkmale

  • Eigenständige juristische Person nach italienischem Recht
  • Beschränkte Haftung
  • Meist als S.r.l. oder S.p.A. gegründet
  • In der laufenden Verwaltung oft einfacher als eine     Zweigniederlassung
  • Dividenden können einer Quellensteuer unterliegen
  • Bevorzugte Struktur für langfristige Investitionen und     Risikoabgrenzung