Italien

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.r.l. – Società a responsabilità limitata)
Die häufigste und bevorzugte Rechtsform in Italien,insbesondere für Start-ups, KMU, Holdinggesellschaften und operative Unternehmen.
WesentlicheMerkmale
- Ein oder mehrere Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen, Nationalität vorbehaltlich Gegenseitigkeit)
- Beschränkte Haftung der Gesellschafter
- Kapital in Geschäftsanteile (Quoten) unterteilt, nicht in Aktien
- Mindestkapital:
- Klassische S.r.l.: traditionell EUR 10.000
- Gründung bereits ab EUR 1 möglich, mit Einschränkungen bei Kapital unter EUR 10.000
- Sehr flexible Organisations- und Governance-Struktur über die Satzung
- Geschäftsführung durch einen oder mehrere Geschäftsführer (Einzel-, Gesamt- oder Kollegialverwaltung)
- Geschäftsführer müssen keine Gesellschafter sein
- Notarielle Gründung erforderlich
- Geeignet für Handel, Dienstleistungen, Holdingstrukturen, Start-ups und internationale Tätigkeiten
Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.r.l.s. – Società a responsabilità limitata semplificata)
Eine vereinfachte Variante derS.r.l. zur Förderung von Unternehmertum.
Wesentliche Merkmale
- Gesellschafter dürfen ausschließlich natürliche Personen sein
- Stammkapital zwischen EUR 1 und EUR 9.999
- Einlagen ausschließlich in bar und vollständig bei Gründung einzuzahlen
- Verwendung einer gesetzlich vorgegebenen Mustersatzung (keine individuelle Anpassung)
- Geringere Gründungskosten und vereinfachtes Verfahren
- Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage aus Gewinnen, bis EUR 10.000 erreicht sind
- Besonders geeignet für Kleinstunternehmen und frühe Unternehmensphasen
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Aktiengesellschaft (S.p.A. – Società per azioni)
Gedacht für große Unternehmen, kapitalintensive Projekte und Gesellschaften mit Börsenambitionen.
Wesentliche Merkmale
- Ein oder mehrere Aktionäre
- Mindestgrundkapital: EUR 50.000
- Kapital in Aktien unterteilt, grundsätzlich frei übertragbar
- Beschränkte Haftung der Aktionäre
- Höhere Anforderungen an Organisation, Berichterstattung und Compliance
- Obligatorische Organe:
- Hauptversammlung
- Verwaltungsrat oder Alleinverwalter
- Aufsichtsorgan (Collegio Sindacale)
- Wahl zwischen traditionellem, monistischem oder dualistischem Governance-System
- In der Regel verpflichtende externe Abschlussprüfung
- Geeignet für Großunternehmen, regulierte Branchen und IPO-Strukturen
Kommanditgesellschaft auf Aktien (S.a.p.a. – Società in accomandita per azioni)
Eine Mischform aus Personengesellschaft und Aktiengesellschaft.
Wesentliche Merkmale
- Zwei Gesellschaftergruppen:
- Komplementäre mit unbeschränkter Haftung und Geschäftsführungsbefugnis
- Aktionäre mit beschränkter Haftung
- Kapital in Aktien unterteilt
- In der Praxis selten genutzt
- Weitgehend den Regelungen der S.p.A. unterstellt
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Personengesellschaften
Personengesellschaften besitzen keine eigeneRechtspersönlichkeit. Mindestens eine Gesellschafterkategorie haftet unbeschränkt.
a) Offene Handelsgesellschaft (S.n.c. – Società in nome collettivo)
WesentlicheMerkmale
- Mindestens zwei Gesellschafter
- Kein Mindestkapital
- Unbeschränkte, gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter
- Gesellschafter führen das Unternehmen in der Regel selbst
- Insolvenzfähigkeit gegeben
- Typisch für kleinere Unternehmen mit aktiver Gesellschafterbeteiligung
b) Kommanditgesellschaft (S.a.s. – Società in accomandita semplice)
WesentlicheMerkmale
- Zwei Gesellschaftertypen:
- Komplementäre mit unbeschränkter Haftung und Geschäftsführung
- Kommanditisten mit Haftung beschränkt auf ihre Einlage
- Kommanditisten dürfen nicht an der Geschäftsführung teilnehmen
- Häufig genutzt für Investitions- und Familienstrukturen
c) Einfache Gesellschaft (S.s. – Società semplice)
- Ausschließlich für nicht-kommerzielle Tätigkeiten (z. B. Landwirtschaft, Vermögensverwaltung)
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit
- Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter
- Nicht für gewerbliche Tätigkeiten geeignet
Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens
Eine Zweigniederlassung gilt als Betriebsstätteeines ausländischen Unternehmens in Italien.
ZentralePunkte
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit
- Volle Haftung der Muttergesellschaft
- Eintragung im italienischen Handelsregister erforderlich
- Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerpflicht in Italien
- Separate Buchführung und Jahresabschlüsse
- Gewinnüberführung an die Muttergesellschaft ohne Quellensteuer
- Geeignet für Markteintritt ohne Gründung einer Tochtergesellschaft
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Repräsentanz (Representative Office)
Nicht-gewerbliche Präsenzform mit vorbereitender Funktion.
ZentralePunkte
- Keine erlaubte gewerbliche oder umsatzgenerierende Tätigkeit
- Zulässig sind Marketing-, Werbe-, Forschungs- und Kontaktaktivitäten
- Keine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich
- Keine Körperschaftsteuerpflicht
- Eröffnung eines Bankkontos möglich
- Ideal für Markterkundung und erste Präsenz
Tochtergesellschaft
Eine Tochtergesellschaft ist ein italienischesUnternehmen unter Kontrolle einer ausländischen Muttergesellschaft.
WesentlicheMerkmale
- Eigenständige juristische Person nach italienischem Recht
- Beschränkte Haftung
- Meist als S.r.l. oder S.p.A. gegründet
- In der laufenden Verwaltung oft einfacher als eine Zweigniederlassung
- Dividenden können einer Quellensteuer unterliegen
- Bevorzugte Struktur für langfristige Investitionen und Risikoabgrenzung
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