Griechenland


Private Gesellschaft (IKE, Private Capital Company, P.C.)
Dies ist heute die beliebteste undstandardmäßige Gesellschaftsform in Griechenland, insbesondere für Start-ups und KMU.
Wesentliche Merkmale:
• Ein oder mehrere Gründer (natürliche oder juristische Personen, jedeStaatsangehörigkeit)
• Sehr geringe bis keine Kapitalanforderung möglich (in der Praxis häufig abEUR 1; der rechtliche Rahmen erlaubt in bestimmten Konstellationen auch nullKapital)
• Beschränkte Haftung der Mitglieder, grundsätzlich im Verhältnis zu ihrenBeiträgen
• Sehr flexible interne Regelungen durch die Satzung
• Geschäftsführung durch einen oder mehrere Geschäftsführer (in der Regelnatürliche Personen) oder gemeinschaftlich durch die Mitglieder
• Möglichkeit unterschiedlicher Beitragsarten (Kapital, Dienstleistungen und inbestimmten Fällen Garantiebeiträge)
• Geeignet für KMU, Start-ups, Holdingstrukturen, Handel, Dienstleistungen undinternationale Tätigkeiten
Société Anonyme (AE, S.A.)
Diese Form wird für größere Unternehmen,kapitalintensive Projekte sowie Gesellschaften mit dem Ziel einer leichterenÜbertragbarkeit und möglichem Kapitalmarktzugang genutzt.
Wesentliche Merkmale:
•Ein oder mehrere Gründer (natürliche oderjuristische Personen)
• Mindestaktienkapital in der Regel EUR 25.000
• Beschränkte Haftung der Aktionäre
• Kapital in Aktien eingeteilt, grundsätzlich freiübertragbar, Einschränkungen können in der Satzung vorgesehen werden
• Organe sind der Verwaltungsrat und dieHauptversammlung
• Verwaltungsrat in der Regel mit mindestens dreiMitgliedern (mit bestimmten Strukturierungsoptionen für kleinereGesellschaften)
• Höhere Anforderungen an Governance,Berichterstattung und Buchführung
• Geeignet für großeUnternehmen, regulierte Tätigkeiten und börsenfähige Strukturen


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EPE, Ltd)
Eine Kapitalgesellschaft mit stärkeren„persönlichen“ Elementen als die IKE, die seit Einführung der IKE in der Praxisweniger verbreitet ist.
WesentlicheMerkmale:
•Ein oder mehrere Gründer (natürliche oderjuristische Personen)
• Kein allgemein festgelegtes Mindeststammkapital;Geschäftsanteile unterliegen Nominalwertregelungen
• Beschränkte Haftung der Gesellschafter
• Geschäftsanteile grundsätzlich übertragbar, häufigmit formellen Anforderungen und möglichen Beschränkungen
• Entscheidungsfindung mit ausgeprägtemGesellschafterschutz (oft als Doppelmehrheit beschrieben)
• Geeignet für KMU, die beschränkte Haftung wünschen, aber stärkerepersönliche Kontrolle beibehalten möchten
Personengesellschaften
a) Offene Gesellschaft (OE)
Wesentliche Merkmale:
•Mindestens zwei Gesellschafter
• Keine Mindestkapitalanforderung
• Unbeschränkte, gesamtschuldnerische Haftung derGesellschafter
• Geschäftsführung in der Regel durch einen odermehrere Verwalter
• Geeignet für kleine oder mittlere Unternehmen mitaktiver Beteiligung der Gesellschafter
b) Kommanditgesellschaft (EE)
Wesentliche Merkmale:
•Mindestens ein unbeschränkt haftender Komplementär
• Ein oder mehrere Kommanditisten mit Haftungbeschränkt auf ihre Einlage
• Komplementär führt das Tagesgeschäft
• Kommanditisten vertreten die Gesellschaft in derRegel nicht
• Häufig genutzt für Investitions-, Finanzierungs- undBeteiligungsstrukturen


Einzelunternehmen (Atomiki, Individualunternehmen)
Die einfachste Unternehmensform für Einzelpersonen.
Wesentliche Merkmale:
• Eigentum und Betrieb durch eine Einzelperson
• Keine eigene Rechtspersönlichkeit
• Keine Mindestkapitalanforderung
• Unbeschränkte persönliche Haftung
• Häufig gewählt für sehr kleine Tätigkeiten und freie Berufe
Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens
Ausländische Unternehmen können in Griechenland übereine Zweigniederlassung tätig werden.
Zentrale Punkte:
• Keine eigene Rechtspersönlichkeit gegenüber derMuttergesellschaft
• Registrierung bei GEMI und Erhalt einergriechischen Steuernummer
• Die Muttergesellschaft haftet vollständig
• Unterliegt griechischen Buchführungs- undSteuerpflichten für die Tätigkeit der Zweigniederlassung
• Geeignet für Markteintritt bei Beibehaltung einereinzigen Rechtspersönlichkeit


Repräsentanz
Wird für nicht operative Tätigkeiten wie Marketing,Kontaktpflege oder Marktforschung genutzt, abhängig vom genehmigten Tätigkeitsumfang.
ZentralePunkte:
• In der Regel keine Einnahmengenerierung erlaubt
• Häufig gewählt zur frühen Markterkundung und Präsenzaufbau
Sonderregime (branchenspezifisch)
Diese sind in bestimmten Branchen verbreitet undkönnen sehr attraktiv sein, stellen jedoch keine allgemeinenGesellschaftsformen dar.
a) Schifffahrtsniederlassung oder -büro nach dem Schifffahrtsregime (Art. 25Gesetz 27/1975)
Zentrale Punkte:
• Fokus auf Schiffsmanagement und verwandteDienstleistungen
• Errichtung durch ministerielle Genehmigung, in derRegel befristet und verlängerbar
• Möglichkeit erheblicher steuerlicherBegünstigungen, abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen
b) Zweigniederlassungen oder Gesellschaften nachGesetz 89/1967
Zentrale Punkte:
• Ausgelegt für konzerninterneShared-Services-Tätigkeiten (z. B. Beratung, Buchhaltung, Marketing,Softwareentwicklung)
• Errichtung durch ministerielle Entscheidung mitklar definiertem Tätigkeitsrahmen
• Häufig Besteuerung auf Cost-plus-Basis, abhängig von denGenehmigungsbedingungen
