Finnland

Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Osakeyhtiö – Oy)

Die Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung(Oy) ist die häufigste und am meisten empfohlene Rechtsform für ausländischgehaltene Unternehmen in Finnland.

ZentraleMerkmale:

  • Ein oder mehrere Gesellschafter (natürliche oder juristische     Personen)
  • Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital
  • Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt
  • Eigenständige juristische Person
  • Für nahezu alle Geschäftsaktivitäten geeignet
  • Hohe Akzeptanz bei Banken, Investoren und Geschäftspartnern
  • Leitung durch einen Verwaltungsrat
       
    • Mindestens ein Verwaltungsratsmitglied
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    • Bei nur einem Verwaltungsratsmitglied ist ein Ersatzmitglied      erforderlich
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  • Mindestens ein Verwaltungsratsmitglied muss seinen Wohnsitz im EWR     haben
       
    • Für Verwaltungsratsmitglieder außerhalb des EWR ist eine      Sondergenehmigung erforderlich

Öffentliche Aktiengesellschaft (Julkinen osakeyhtiö – Oyj)

Die Öffentliche Aktiengesellschaft (Oyj) ist fürgrößere und kapitalintensive Unternehmen vorgesehen.

ZentraleMerkmale:

  • Mindestaktienkapital: 80.000 EUR
  • Mindestens drei Verwaltungsratsmitglieder erforderlich
  • Aktien können an der Börse notiert werden
  • Erhöhte Anforderungen an Corporate Governance, Berichterstattung und     Prüfung
  • Haftung der Aktionäre ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt

Milestone

Offene Gesellschaft (Avoin yhtiö – Ay)

Zentrale Merkmale:

  • Mindestens zwei Gesellschafter (natürliche oder juristische     Personen)
  • Unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter
  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung und Vertretung     berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist
  • Steuerlich transparente Struktur

Geeignet für:
Kleine, vertrauensbasierte Unternehmen mit aktiverBeteiligung der Gesellschafter.

Kommanditgesellschaft (Kommandiittiyhtiö – Ky)

ZentraleMerkmale:

  • Mindestens ein Komplementär mit unbeschränkter Haftung
  • Mindestens ein Kommanditist, dessen Haftung auf seine Einlage     beschränkt ist
  • Geschäftsführung obliegt dem Komplementär
  • Kommanditisten treten in der Regel als Kapitalgeber auf

Geeignetfür:
Investorengetriebene Strukturen und projektbasierteGeschäftsmodelle.

Milestone

Einzelunternehmen (Toiminimi)

Die einfachste Form der Unternehmensgründung inFinnland.

Zentrale Merkmale:

  • Eine natürliche Person als Inhaber
  • Keine eigenständige juristische Person
  • Unbeschränkte persönliche Haftung
  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Schnelle und kostengünstige Gründung

Geeignet für:
Freiberufler, Berater und sehr kleine odernebenberufliche Unternehmen.

Genossenschaft (Osuuskunta)

ZentraleMerkmale:

  • Ein oder mehrere Mitglieder
  • Demokratische Struktur (eine Stimme pro Mitglied)
  • Haftung der Mitglieder ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt
  • Häufig in der Landwirtschaft, im Wohnungsbau und bei     gemeinschaftlichen Unternehmungen anzutreffen

Milestone

Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (Sivuliike)

ZentraleMerkmale:

  • Keine eigenständige juristische Person
  • Tätig als organisatorische Einheit des ausländischen     Mutterunternehmens
  • Eintragung im finnischen Handelsregister erforderlich
  • Eigene Buchführungs- und Steuerpflichten in Finnland
  • Das Mutterunternehmen haftet vollumfänglich für die Verpflichtungen     der Zweigniederlassung

Geeignetfür:
Markteintritt, zeitlich begrenzte Projekte oderTestphasen auf dem finnischen Markt.

Repräsentanzbüro

ZentraleMerkmale:

  • Keine eigenständige juristische Person
  • Ausschließlich vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten     zulässig (z. B. Marketing, Marktforschung)
  • Keine gewerblichen Tätigkeiten oder Umsatzgenerierung erlaubt
  • Keine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich