Finnland


Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Osakeyhtiö – Oy)
Die Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung(Oy) ist die häufigste und am meisten empfohlene Rechtsform für ausländischgehaltene Unternehmen in Finnland.
ZentraleMerkmale:
- Ein oder mehrere Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen)
- Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital
- Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt
- Eigenständige juristische Person
- Für nahezu alle Geschäftsaktivitäten geeignet
- Hohe Akzeptanz bei Banken, Investoren und Geschäftspartnern
- Leitung durch einen Verwaltungsrat
- Mindestens ein Verwaltungsratsmitglied
- Bei nur einem Verwaltungsratsmitglied ist ein Ersatzmitglied erforderlich
- Mindestens ein Verwaltungsratsmitglied muss seinen Wohnsitz im EWR haben
- Für Verwaltungsratsmitglieder außerhalb des EWR ist eine Sondergenehmigung erforderlich
Öffentliche Aktiengesellschaft (Julkinen osakeyhtiö – Oyj)
Die Öffentliche Aktiengesellschaft (Oyj) ist fürgrößere und kapitalintensive Unternehmen vorgesehen.
ZentraleMerkmale:
- Mindestaktienkapital: 80.000 EUR
- Mindestens drei Verwaltungsratsmitglieder erforderlich
- Aktien können an der Börse notiert werden
- Erhöhte Anforderungen an Corporate Governance, Berichterstattung und Prüfung
- Haftung der Aktionäre ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt


Offene Gesellschaft (Avoin yhtiö – Ay)
Zentrale Merkmale:
- Mindestens zwei Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen)
- Unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist
- Steuerlich transparente Struktur
Geeignet für:
Kleine, vertrauensbasierte Unternehmen mit aktiverBeteiligung der Gesellschafter.
Kommanditgesellschaft (Kommandiittiyhtiö – Ky)
ZentraleMerkmale:
- Mindestens ein Komplementär mit unbeschränkter Haftung
- Mindestens ein Kommanditist, dessen Haftung auf seine Einlage beschränkt ist
- Geschäftsführung obliegt dem Komplementär
- Kommanditisten treten in der Regel als Kapitalgeber auf
Geeignetfür:
Investorengetriebene Strukturen und projektbasierteGeschäftsmodelle.


Einzelunternehmen (Toiminimi)
Die einfachste Form der Unternehmensgründung inFinnland.
Zentrale Merkmale:
- Eine natürliche Person als Inhaber
- Keine eigenständige juristische Person
- Unbeschränkte persönliche Haftung
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Schnelle und kostengünstige Gründung
Geeignet für:
Freiberufler, Berater und sehr kleine odernebenberufliche Unternehmen.
Genossenschaft (Osuuskunta)
ZentraleMerkmale:
- Ein oder mehrere Mitglieder
- Demokratische Struktur (eine Stimme pro Mitglied)
- Haftung der Mitglieder ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt
- Häufig in der Landwirtschaft, im Wohnungsbau und bei gemeinschaftlichen Unternehmungen anzutreffen


Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (Sivuliike)
ZentraleMerkmale:
- Keine eigenständige juristische Person
- Tätig als organisatorische Einheit des ausländischen Mutterunternehmens
- Eintragung im finnischen Handelsregister erforderlich
- Eigene Buchführungs- und Steuerpflichten in Finnland
- Das Mutterunternehmen haftet vollumfänglich für die Verpflichtungen der Zweigniederlassung
Geeignetfür:
Markteintritt, zeitlich begrenzte Projekte oderTestphasen auf dem finnischen Markt.
Repräsentanzbüro
ZentraleMerkmale:
- Keine eigenständige juristische Person
- Ausschließlich vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten zulässig (z. B. Marketing, Marktforschung)
- Keine gewerblichen Tätigkeiten oder Umsatzgenerierung erlaubt
- Keine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich
