Bosnien und Herzegowina

Društvo s ograničenom odgovornošću – d.o.o

Die d.o.o. ist mit Abstand die am weitestenverbreitete und empfohlene Rechtsform für ausländisch kontrollierte Unternehmenin Bosnien und Herzegowina.

Wesentliche Merkmale:

  • Ein oder mehrere Gründer (natürliche oder juristische Personen, in-     oder ausländisch)
  • Eigene Rechtspersönlichkeit
  • Haftung der Gesellschafter beschränkt auf die Kapitaleinlage
  • Flexible interne Organisations- und Governance-Struktur
  • Geschäftsführung durch einen oder mehrere Geschäftsführer
  • Keine Wohnsitzanforderung für Gesellschafter
  • Gleichbehandlung in- und ausländischer Investoren

Mindeststammkapital (je nach Entität):

  • Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH): 1.000 BAM (ca. 500 EUR)
  • Republika Srpska (RS): 1 BAM (ca. 0,50 EUR)
  • Distrikt Brčko: in der Regel an die Regelungen der Entitäten     angelehnt

Geeignet für:
KMU, ausländisch kontrollierte Unternehmen, Handels-und Dienstleistungsbetriebe, Produktionsunternehmen, Holdingstrukturen sowielangfristige Geschäftstätigkeiten in Bosnien und Herzegowina.

Aktiengesellschaften (d.d. / a.d.)

Aktiengesellschaften sind für größere Unternehmenund kapitalintensive Tätigkeiten vorgesehen, insbesondere wenn mehrereAktionäre beteiligt sind oder eine Kapitalaufnahme am Markt geplant ist.

a)Aktiengesellschaft

(Dioničkodruštvo / Akcionarsko društvo)

WesentlicheMerkmale:

  • Ein oder mehrere Gründer (natürliche oder juristische Personen)
  • In Aktien eingeteiltes Grundkapital
  • Haftung der Aktionäre beschränkt auf ihre Einlage
  • Aktien können öffentlich oder privat ausgegeben werden
  • Erhöhte Anforderungen an Governance, Rechnungslegung und     Berichterstattung

Mindestgrundkapital(je nach Entität):

  • Föderation Bosnien und Herzegowina:
       
    • Geschlossene AG: 50.000 BAM (ca. 25.000 EUR)
    •  
    • Offene AG: 4.000.000 BAM (ca. 2.000.000 EUR) oder reguliertes      Unternehmen (z. B. Bank, Versicherung)
  •  
  • Republika Srpska:
       
    • Geschlossene AG: 20.000 BAM (ca. 10.000 EUR)
    •  
    • Offene AG: 50.000 BAM (ca. 25.000 EUR)

Geeignetfür:
Große Unternehmen, regulierte Branchen,Gesellschaften mit geplanter Börsennotierung sowie Unternehmen mit einer großenAnzahl von Aktionären.

Milestone

Personengesellschaften

a)Offene Gesellschaft / Gesellschaft mit unbeschränkter gesamtschuldnerischerHaftung

Wesentliche Merkmale:

  • Zwei oder mehr Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen)
  • Kein Mindestkapital vorgeschrieben
  • Unbeschränkte, gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter
  • Gesellschaftsvertrag regelt Geschäftsführung und Gewinnverteilung
  • Keine vollwertige eigene Rechtspersönlichkeit

Geeignet für:
Kleine, vertrauensbasierte Unternehmen mit aktiverBeteiligung der Gesellschafter und Bereitschaft zur persönlichen Haftung.

b)Kommanditgesellschaft (k.d.)

Wesentliche Merkmale:

  • Mindestens ein Komplementär mit unbeschränkter Haftung
  • Mindestens ein Kommanditist mit auf seine Einlage beschränkter     Haftung
  • Geschäftsführung durch den Komplementär
  • Kommanditist tritt in der Regel als Kapitalgeber auf
  • Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital

Geeignet für:
Investitions- und Projektstrukturen, bei denenManagement und Kapitalbeteiligung getrennt sind.

Einzelunternehmen / Handwerks- und Gewerbetätigkeit (Obrt)

Die einfachste Form der Geschäftstätigkeit inBosnien und Herzegowina.

Wesentliche Merkmale:

  • Eigentümer ist eine natürliche Person
  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit
  • Unbeschränkte persönliche Haftung
  • Schnelle und einfache Registrierung auf Gemeindeebene
  • Häufig durch spezielle Gewerbe- oder Handwerksgesetze geregelt

Geeignet für:
Freiberufler, Handwerker, Selbständige und kleinstelokale Unternehmen

Milestone

Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens

Wesentliche Merkmale:

  • Keine eigenständige Rechtspersönlichkeit
  • Tätigkeit als rechtliche Verlängerung der ausländischen     Muttergesellschaft
  • Eintragung in das zuständige Gerichtsregister erforderlich
  • Separate Buchführungs- und Steuerpflichten in Bosnien und     Herzegowina
  • Volle Haftung der Muttergesellschaft für Verbindlichkeiten der     Zweigniederlassung

Geeignet für:
Markteintritt, projektbezogene Tätigkeiten oderFälle, in denen die Muttergesellschaft eine einheitliche Rechtspersönlichkeitbeibehalten möchte.

Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens

Wesentliche Merkmale:

  • Keine eigenständige Rechtspersönlichkeit
  • Tätigkeit als rechtliche Verlängerung der ausländischen     Muttergesellschaft
  • Eintragung in das zuständige Gerichtsregister erforderlich
  • Separate Buchführungs- und Steuerpflichten in Bosnien und     Herzegowina
  • Volle Haftung der Muttergesellschaft für Verbindlichkeiten der     Zweigniederlassung

Geeignet für:
Markteintritt, projektbezogene Tätigkeiten oderFälle, in denen die Muttergesellschaft eine einheitliche Rechtspersönlichkeitbeibehalten möchte.

Milestone