Bosnien und Herzegowina


Društvo s ograničenom odgovornošću – d.o.o
Die d.o.o. ist mit Abstand die am weitestenverbreitete und empfohlene Rechtsform für ausländisch kontrollierte Unternehmenin Bosnien und Herzegowina.
Wesentliche Merkmale:
- Ein oder mehrere Gründer (natürliche oder juristische Personen, in- oder ausländisch)
- Eigene Rechtspersönlichkeit
- Haftung der Gesellschafter beschränkt auf die Kapitaleinlage
- Flexible interne Organisations- und Governance-Struktur
- Geschäftsführung durch einen oder mehrere Geschäftsführer
- Keine Wohnsitzanforderung für Gesellschafter
- Gleichbehandlung in- und ausländischer Investoren
Mindeststammkapital (je nach Entität):
- Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH): 1.000 BAM (ca. 500 EUR)
- Republika Srpska (RS): 1 BAM (ca. 0,50 EUR)
- Distrikt Brčko: in der Regel an die Regelungen der Entitäten angelehnt
Geeignet für:
KMU, ausländisch kontrollierte Unternehmen, Handels-und Dienstleistungsbetriebe, Produktionsunternehmen, Holdingstrukturen sowielangfristige Geschäftstätigkeiten in Bosnien und Herzegowina.
Aktiengesellschaften (d.d. / a.d.)
Aktiengesellschaften sind für größere Unternehmenund kapitalintensive Tätigkeiten vorgesehen, insbesondere wenn mehrereAktionäre beteiligt sind oder eine Kapitalaufnahme am Markt geplant ist.
a)Aktiengesellschaft
(Dioničkodruštvo / Akcionarsko društvo)
WesentlicheMerkmale:
- Ein oder mehrere Gründer (natürliche oder juristische Personen)
- In Aktien eingeteiltes Grundkapital
- Haftung der Aktionäre beschränkt auf ihre Einlage
- Aktien können öffentlich oder privat ausgegeben werden
- Erhöhte Anforderungen an Governance, Rechnungslegung und Berichterstattung
Mindestgrundkapital(je nach Entität):
- Föderation Bosnien und Herzegowina:
- Geschlossene AG: 50.000 BAM (ca. 25.000 EUR)
- Offene AG: 4.000.000 BAM (ca. 2.000.000 EUR) oder reguliertes Unternehmen (z. B. Bank, Versicherung)
- Republika Srpska:
- Geschlossene AG: 20.000 BAM (ca. 10.000 EUR)
- Offene AG: 50.000 BAM (ca. 25.000 EUR)
Geeignetfür:
Große Unternehmen, regulierte Branchen,Gesellschaften mit geplanter Börsennotierung sowie Unternehmen mit einer großenAnzahl von Aktionären.


Personengesellschaften
a)Offene Gesellschaft / Gesellschaft mit unbeschränkter gesamtschuldnerischerHaftung
Wesentliche Merkmale:
- Zwei oder mehr Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen)
- Kein Mindestkapital vorgeschrieben
- Unbeschränkte, gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter
- Gesellschaftsvertrag regelt Geschäftsführung und Gewinnverteilung
- Keine vollwertige eigene Rechtspersönlichkeit
Geeignet für:
Kleine, vertrauensbasierte Unternehmen mit aktiverBeteiligung der Gesellschafter und Bereitschaft zur persönlichen Haftung.
b)Kommanditgesellschaft (k.d.)
Wesentliche Merkmale:
- Mindestens ein Komplementär mit unbeschränkter Haftung
- Mindestens ein Kommanditist mit auf seine Einlage beschränkter Haftung
- Geschäftsführung durch den Komplementär
- Kommanditist tritt in der Regel als Kapitalgeber auf
- Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital
Geeignet für:
Investitions- und Projektstrukturen, bei denenManagement und Kapitalbeteiligung getrennt sind.
Einzelunternehmen / Handwerks- und Gewerbetätigkeit (Obrt)
Die einfachste Form der Geschäftstätigkeit inBosnien und Herzegowina.
Wesentliche Merkmale:
- Eigentümer ist eine natürliche Person
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit
- Unbeschränkte persönliche Haftung
- Schnelle und einfache Registrierung auf Gemeindeebene
- Häufig durch spezielle Gewerbe- oder Handwerksgesetze geregelt
Geeignet für:
Freiberufler, Handwerker, Selbständige und kleinstelokale Unternehmen


Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens
Wesentliche Merkmale:
- Keine eigenständige Rechtspersönlichkeit
- Tätigkeit als rechtliche Verlängerung der ausländischen Muttergesellschaft
- Eintragung in das zuständige Gerichtsregister erforderlich
- Separate Buchführungs- und Steuerpflichten in Bosnien und Herzegowina
- Volle Haftung der Muttergesellschaft für Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung
Geeignet für:
Markteintritt, projektbezogene Tätigkeiten oderFälle, in denen die Muttergesellschaft eine einheitliche Rechtspersönlichkeitbeibehalten möchte.
Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens
Wesentliche Merkmale:
- Keine eigenständige Rechtspersönlichkeit
- Tätigkeit als rechtliche Verlängerung der ausländischen Muttergesellschaft
- Eintragung in das zuständige Gerichtsregister erforderlich
- Separate Buchführungs- und Steuerpflichten in Bosnien und Herzegowina
- Volle Haftung der Muttergesellschaft für Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung
Geeignet für:
Markteintritt, projektbezogene Tätigkeiten oderFälle, in denen die Muttergesellschaft eine einheitliche Rechtspersönlichkeitbeibehalten möchte.


