Belgien


Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV / SRL)
Dies ist die beliebteste und standardmäßigeGesellschaftsform in Belgien, insbesondere für Unternehmer und KMU.
Wesentliche Merkmale:
• Ein oder mehrere Gesellschafter (natürliche oderjuristische Personen, jede Staatsangehörigkeit)
• Kein gesetzlich vorgeschriebenesMindeststammkapital
• Verpflichtender Finanzplan zum Nachweisausreichender Anfangsmittel
• Beschränkte Haftung der Gesellschafter
• Ein oder mehrere Geschäftsführer zulässig
• Sehr flexible Satzung (Articles of Association)
• Anteile sind grundsätzlich in der Übertragbarkeitbeschränkt, sofern nichts anderes vereinbart ist
• Notarieller Gründungsakt erforderlich
• Geeignet für KMU, Start-ups,Holdinggesellschaften, Handel, Dienstleistungen und internationale Tätigkeiten
Die BV/SRL ist aufgrund ihrer Flexibilität, derbeschränkten Haftung und der maßgeschneiderten Governance-Struktur besondersverbreitet.
Öffentliche Aktiengesellschaft (NV / SA)
Öffentliche Aktiengesellschaften sind für größereUnternehmen und kapitalmarktorientierte Tätigkeiten konzipiert.
Wesentliche Merkmale:
•Ein oder mehrere Aktionäre
• Mindeststammkapital von ca. 61.500 €
• Aktien frei übertragbar
• Möglichkeit der Börsennotierung
• Ein- oder Zwei-Ebenen-Governance-System
• Höhere Anforderungen an Compliance,Berichterstattung und Buchführung
• Geeignet für große Unternehmen, börsennotierteGesellschaften und kapitalintensive Geschäftsmodellec)


Genossenschaft (CV / SC)
Genossenschaften sind für Gesellschafter vorgesehen,die ein kooperatives oder soziales Ziel verfolgen und nicht primär aufGewinnmaximierung ausgerichtet sind.
Wesentliche Merkmale:
• Mindestens drei Gründer
• Beschränkte Haftung der Mitglieder
• Kein gesetzliches Mindestkapital
• Flexibler Ein- und Austritt von Mitgliedern
• Demokratische Governance-Prinzipien
• Namensaktien mit Übertragbarkeit
• Notarieller Gründungsakt und Finanzplanerforderlich
• Häufig genutzt für Genossenschaften und Sozialunternehmen
Personengesellschaften
Personengesellschaften bieten vertraglicheFlexibilität, sind jedoch in der Regel mit einer unbeschränkten Haftungzumindest eines Teils der Gesellschafter verbunden.
a)Gesellschaft einfachen Rechts (Maatschap / Société Simple)
Wesentliche Merkmale:
• Keine eigene Rechtspersönlichkeit
• Zwei oder mehr Gesellschafter
• Unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung
• Einfache vertragliche Ausgestaltung
• Häufig genutzt für berufliche Zusammenarbeit oder familiäre Vermögensplanung
b)Offene Handelsgesellschaft (VOF / SNC)
Wesentliche Merkmale:
• Eigene Rechtspersönlichkeit
• Mindestens zwei Gesellschafter
• Kein Mindestkapital erforderlich
• Unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter
• Gesellschafter führen das Unternehmen aktiv
• Entscheidungen in der Regel einstimmig, sofern nicht anders vereinbart
c)Kommanditgesellschaft (CommV / SComm)
Wesentliche Merkmale:
• Eigene Rechtspersönlichkeit
• Mindestens ein geschäftsführender Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung
• Ein oder mehrere stille Gesellschafter mit Haftung beschränkt auf ihreEinlage
• Geschäftsführende Gesellschafter leiten das Tagesgeschäft
• Stille Gesellschafter sind nicht an der Geschäftsführung beteiligt
• Häufig genutzt für Investitions- und Finanzierungsstrukturen


Einzelunternehmen (Eenmanszaak / Entreprise Individuelle)
Das Einzelunternehmen ist die einfachsteUnternehmensform und steht ausschließlich natürlichen Personen offen.
Wesentliche Merkmale:
• Eigentum und Führung durch eine Einzelperson
• Keine eigene Rechtspersönlichkeit
• Kein Mindestkapital erforderlich
• Unbeschränkte persönliche Haftung
• Besteuerung der Gewinne als persönliches Einkommen
• Einfache und kostengünstige Gründung
• Geeignet für Freiberufler und kleingewerbliche Tätigkeiten
Gemeinnützige Organisationen
a) Gemeinnütziger Verein (ASBL / VZW)
Wesentliche Merkmale:
•Eigene Rechtspersönlichkeit
• Mindestens zwei Gründer
• Gemeinnütziger, kultureller, sozialer oderbildungsbezogener Zweck
• Gewinne dürfen erzielt, jedoch nicht ausgeschüttetwerden
• Gewinne müssen dem Vereinszweck zugeführt werden
b) Internationale gemeinnützige Vereinigung (AISBL)
Wesentliche Merkmale:
•Internationale Ausrichtung und Zielsetzung
• Mitglieder können natürliche oder juristischePersonen sein
• Eigene Rechtspersönlichkeit
• Häufig genutzt von internationalen Organisationenund Verbänden


Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft
Ausländische Unternehmen können in Belgien über eineZweigniederlassung tätig werden, ohne eine separate belgische Gesellschaft zugründen.
Zentrale Punkte:
•Keine eigene Rechtspersönlichkeit
• Muttergesellschaft haftet vollständig
• Registrierung bei der Zentralen Datenbank derUnternehmen (BCE/KBO) erforderlich
• Unterliegt belgischen Rechnungslegungs- undSteuervorschriften
• Geeignet für Unternehmen, die ihre Tätigkeit nach Belgien ausweitenmöchten und eine einheitliche Rechtspersönlichkeit beibehalten wollen
Tochtergesellschaft
Eine Tochtergesellschaft ist ein belgischesUnternehmen, das von einer ausländischen Muttergesellschaft kontrolliert wird.
Wesentliche Merkmale:
• Eigene Rechtspersönlichkeit nach belgischem Recht
• Beschränkte Haftung
• In der Regel gegründet als BV/SRL oder NV/SA
• Geeignet für einen langfristigen Markteintritt undeine klare Risikotrennung
