Belgien

Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV / SRL)

Dies ist die beliebteste und standardmäßigeGesellschaftsform in Belgien, insbesondere für Unternehmer und KMU.

Wesentliche Merkmale:

• Ein oder mehrere Gesellschafter (natürliche oderjuristische Personen, jede Staatsangehörigkeit)

• Kein gesetzlich vorgeschriebenesMindeststammkapital

• Verpflichtender Finanzplan zum Nachweisausreichender Anfangsmittel

• Beschränkte Haftung der Gesellschafter

• Ein oder mehrere Geschäftsführer zulässig

• Sehr flexible Satzung (Articles of Association)

• Anteile sind grundsätzlich in der Übertragbarkeitbeschränkt, sofern nichts anderes vereinbart ist

• Notarieller Gründungsakt erforderlich

• Geeignet für KMU, Start-ups,Holdinggesellschaften, Handel, Dienstleistungen und internationale Tätigkeiten

Die BV/SRL ist aufgrund ihrer Flexibilität, derbeschränkten Haftung und der maßgeschneiderten Governance-Struktur besondersverbreitet.

Öffentliche Aktiengesellschaft (NV / SA)

Öffentliche Aktiengesellschaften sind für größereUnternehmen und kapitalmarktorientierte Tätigkeiten konzipiert.

Wesentliche Merkmale:

Ein oder mehrere Aktionäre

• Mindeststammkapital von ca. 61.500 €

• Aktien frei übertragbar

• Möglichkeit der Börsennotierung

• Ein- oder Zwei-Ebenen-Governance-System

• Höhere Anforderungen an Compliance,Berichterstattung und Buchführung

• Geeignet für große Unternehmen, börsennotierteGesellschaften und kapitalintensive Geschäftsmodellec)

Milestone

Genossenschaft (CV / SC)

Genossenschaften sind für Gesellschafter vorgesehen,die ein kooperatives oder soziales Ziel verfolgen und nicht primär aufGewinnmaximierung ausgerichtet sind.

Wesentliche Merkmale:

Mindestens drei Gründer

• Beschränkte Haftung der Mitglieder

• Kein gesetzliches Mindestkapital

• Flexibler Ein- und Austritt von Mitgliedern

• Demokratische Governance-Prinzipien

• Namensaktien mit Übertragbarkeit

• Notarieller Gründungsakt und Finanzplanerforderlich

• Häufig genutzt für Genossenschaften und Sozialunternehmen

Personengesellschaften

Personengesellschaften bieten vertraglicheFlexibilität, sind jedoch in der Regel mit einer unbeschränkten Haftungzumindest eines Teils der Gesellschafter verbunden.

a)Gesellschaft einfachen Rechts (Maatschap / Société Simple)

Wesentliche Merkmale:
• Keine eigene Rechtspersönlichkeit
• Zwei oder mehr Gesellschafter
• Unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung
• Einfache vertragliche Ausgestaltung
• Häufig genutzt für berufliche Zusammenarbeit oder familiäre Vermögensplanung

b)Offene Handelsgesellschaft (VOF / SNC)

Wesentliche Merkmale:
Eigene Rechtspersönlichkeit
• Mindestens zwei Gesellschafter
• Kein Mindestkapital erforderlich
• Unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter
• Gesellschafter führen das Unternehmen aktiv
• Entscheidungen in der Regel einstimmig, sofern nicht anders vereinbart

c)Kommanditgesellschaft (CommV / SComm)

Wesentliche Merkmale:
• Eigene Rechtspersönlichkeit
• Mindestens ein geschäftsführender Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung
• Ein oder mehrere stille Gesellschafter mit Haftung beschränkt auf ihreEinlage
• Geschäftsführende Gesellschafter leiten das Tagesgeschäft
• Stille Gesellschafter sind nicht an der Geschäftsführung beteiligt
• Häufig genutzt für Investitions- und Finanzierungsstrukturen

Milestone

Einzelunternehmen (Eenmanszaak / Entreprise Individuelle)

Das Einzelunternehmen ist die einfachsteUnternehmensform und steht ausschließlich natürlichen Personen offen.

Wesentliche Merkmale:

• Eigentum und Führung durch eine Einzelperson

• Keine eigene Rechtspersönlichkeit

• Kein Mindestkapital erforderlich

• Unbeschränkte persönliche Haftung

• Besteuerung der Gewinne als persönliches Einkommen

• Einfache und kostengünstige Gründung

• Geeignet für Freiberufler und kleingewerbliche Tätigkeiten

Gemeinnützige Organisationen

a) Gemeinnütziger Verein (ASBL / VZW)

Wesentliche Merkmale:

Eigene Rechtspersönlichkeit

• Mindestens zwei Gründer

• Gemeinnütziger, kultureller, sozialer oderbildungsbezogener Zweck

• Gewinne dürfen erzielt, jedoch nicht ausgeschüttetwerden

• Gewinne müssen dem Vereinszweck zugeführt werden

b) Internationale gemeinnützige Vereinigung (AISBL)

 

Wesentliche Merkmale:

Internationale Ausrichtung und Zielsetzung

• Mitglieder können natürliche oder juristischePersonen sein

• Eigene Rechtspersönlichkeit

• Häufig genutzt von internationalen Organisationenund Verbänden

Milestone

Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft

Ausländische Unternehmen können in Belgien über eineZweigniederlassung tätig werden, ohne eine separate belgische Gesellschaft zugründen.

Zentrale Punkte:

Keine eigene Rechtspersönlichkeit

• Muttergesellschaft haftet vollständig

• Registrierung bei der Zentralen Datenbank derUnternehmen (BCE/KBO) erforderlich

• Unterliegt belgischen Rechnungslegungs- undSteuervorschriften

• Geeignet für Unternehmen, die ihre Tätigkeit nach Belgien ausweitenmöchten und eine einheitliche Rechtspersönlichkeit beibehalten wollen

Tochtergesellschaft

Eine Tochtergesellschaft ist ein belgischesUnternehmen, das von einer ausländischen Muttergesellschaft kontrolliert wird.

Wesentliche Merkmale:

• Eigene Rechtspersönlichkeit nach belgischem Recht

• Beschränkte Haftung

• In der Regel gegründet als BV/SRL oder NV/SA

• Geeignet für einen langfristigen Markteintritt undeine klare Risikotrennung