Belgien
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Belgien liegt im Zentrum der EU (Sitz vieler EU-Institutionen). Die BV/SRL hat die früheren Formen SPRL/BVBA abgelöst und ist flexibel und ohne Mindestkapital gründbar. Rechtsstand: 2026, Angaben ohne Gewähr.
Rechtsformen
| Rechtsform | Mindestkapital | Haftung | Typische Nutzung |
|---|---|---|---|
| BV / SRL | kein gesetzliches Mindestkapital („ausreichendes Anfangsvermögen“) | beschränkt | Standard KMU (ab 2026 Regelform) |
| NV / SA | 61.500 € | beschränkt | Größere/kapitalmarktnahe Firmen |
| Eenmanszaak / Entreprise individuelle | keines | unbeschränkt | Einzelunternehmen |
| Filiale | — | Mutter haftet | Markteintritt |
BV/SRL ohne Mindestkapital, aber ausreichendes Anfangsvermögen + Finanzplan erforderlich; 1 Gesellschafter genügt.
Ablauf
- Finanzplan + Satzung
- notarielle Gründungsurkunde (BV/NV)
- Registrierung Kruispuntbank/Banque-Carrefour des Entreprises (KBO/BCE) mit Unternehmensnummer = Steuernummer
- USt-Aktivierung
- Geschäftskonto
- Sozialversicherung
Dauer wenige Tage.
Kosten
Notar + Registrierung; in der Praxis ~1.000–5.000 € Einlage/Setup.
Steuern
| Sachverhalt | Satz |
|---|---|
| Körperschaftsteuer (Standard) | 25 % |
| KMU (erste 100.000 € Gewinn, unter Bedingungen) | 20 % |
| Innovation Income Deduction (IP-Erträge) | bis 85 % Abzug (effektiv ~3,75 %) |
Standort in Zahlen
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Aktive Einheiten 2025 | ~1,2 Mio. |
| Handelsgesellschaften | > 250.000 |
| Dominierender Sektor | Dienstleistungen (~40 %) |
Aktuelle Entwicklungen
Ab 2026 werden alle neuen Gesellschaften als BV/SRL gegründet (SPRL/BVBA endgültig abgelöst); Innovation Income Deduction als Standortvorteil für IP-intensive Firmen.
Häufige Fragen
Wie viel Kapital braucht eine BV/SRL?
Kein gesetzliches Mindestkapital, aber ausreichendes Anfangsvermögen + Finanzplan.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
25 %, ermäßigt 20 % auf die ersten 100.000 € (KMU).
Ist ein Notar Pflicht?
Ja, für BV/NV.
Wo wird registriert?
Bei der KBO/BCE (Unternehmensnummer = Steuernummer).
Quellen
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes sowie dort zugelassene Anwält:innen, Notar:innen und Steuerberater:innen. Für die steuerlichen Folgen eines Wegzugs aus Deutschland oder Österreich sind dort zugelassene Steuerberater:innen zuständig. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2026.