Albanien


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sh.p.k. – Shoqëri me Përgjegjësi të Kufizuar)
Dies ist die gängigste Gesellschaftsform in Albanienfür in- und ausländische Investoren.
WesentlicheMerkmale:
- Ein oder mehrere Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen, jede Staatsangehörigkeit)
- 100 % ausländisches Eigentum zulässig
- Mindeststammkapital: ALL 100
- Kapital in Geschäftsanteile („Quoten“) aufgeteilt (keine frei handelbaren Wertpapiere)
- Ein oder mehrere Geschäftsführer (Administratoren) zulässig
- Keine Verpflichtung zu in Albanien ansässigen Geschäftsführern oder Gesellschaftern
- Einfache Organisationsstruktur und schnelle elektronische Registrierung
- Geeignet für KMU, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Start-ups sowie internationale Tätigkeiten
Sh.p.k.-Gesellschaften werden häufig für Handels-,Beratungs-, IT-, Produktions- und regionale Geschäftsaktivitäten genutzt, dasie geringe Kapitalanforderungen und flexible Managementstrukturen bieten.
Aktiengesellschaften (Sh.a.)
Aktiengesellschaften sind für größere Unternehmen,Investitionsprojekte und kapitalintensive Vorhaben vorgesehen.
Wesentliche Merkmale:
- Ein oder mehrere Aktionäre
- Mindestgrundkapital:
- ALL 3.500.000 für nicht börsennotierte Gesellschaften
- ALL 10.000.000 für öffentlich angebotene Gesellschaften
- Kapital in Aktien aufgeteilt, die grundsätzlich frei übertragbar sind
- Öffentliche Platzierung von Aktien möglich (öffentliche Sh.a.)
- Wahl zwischen Ein- oder Zwei-Stufen-Leitungssystem
- Verpflichtende jährliche Prüfung der Finanzabschlüsse
Aktiengesellschaften werden typischerweise fürgrößere kommerzielle Unternehmungen, Finanz- und Infrastrukturprojekte sowieUnternehmen mit geplanter Kapitalmarktfinanzierung genutzt.


Einzelunternehmen (Person Fizik)
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form derUnternehmensorganisation in Albanien.
Wesentliche Merkmale:
- Eigentum und Führung durch eine natürliche Person
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Keine Trennung zwischen Unternehmer und Unternehmen
- Unbeschränkte persönliche Haftung
- Steuerlich transparent
- Einfache Registrierung beim Nationalen Wirtschaftszentrum
Diese Form eignet sich insbesondere fürFreiberufler, Kleinunternehmer und selbstständig Tätige mit überschaubaremGeschäftsrisiko.
Personengesellschaften
Personengesellschaften unterliegen dem Gesetz überUnternehmer und Handelsgesellschaften und sind in der Regel steuerlichtransparent.
a) Offene Handelsgesellschaft
- Zwei oder mehr Gesellschafter
- Unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung
- Alle Gesellschafter können zur Geschäftsführung berechtigt sein
- Geeignet für berufliche Kooperationen und kleinere Joint Ventures
b) Kommanditgesellschaft
- Mindestens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter
- Ein oder mehrere Kommanditisten mit Haftung beschränkt auf ihre Einlage
- Häufig genutzt für Investitionsstrukturen und projektbezogene Kooperationen


Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens
Ausländische Gesellschaften können in Albanien eineZweigniederlassung errichten, ohne eine eigene juristische Person zu gründen.
ZentralePunkte:
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Das Mutterunternehmen haftet vollständig
- Registrierung beim Nationalen Wirtschaftszentrum erforderlich
- Aufnahme kommerzieller Tätigkeiten in Albanien zulässig
- Separate Buchführung und steuerliche Pflichten
Zweigniederlassungen eignen sich für Unternehmen,die direkt in Albanien tätig sein möchten, ohne eine eigenständige Gesellschaftzu gründen.
Repräsentanz
Eine Repräsentanz stellt eine nicht-kommerziellePräsenz eines ausländischen Unternehmens in Albanien dar.
Wesentliche Merkmale:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit
- Keine Einnahmen oder kommerziellen Tätigkeiten erlaubt
- Zulässig sind Marktanalysen, Werbung und Repräsentationsaufgaben
- Registrierung beim Nationalen Wirtschaftszentrum erforderlich
Repräsentanzen werden häufig fürMarkteintrittsanalysen, Geschäftsanbahnung und Vorbereitungsphasen genutzt.


