Daueraufenthaltsoptionen in Zypern für Nicht-EU-Staatsangehörige

Zypern bietet mehrere Möglichkeiten für Nicht-EU-Staatsangehörige, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, um langfristige Stabilität im Land zu schaffen. Diese Genehmigungen erlauben Einzelpersonen und Familien einen unbefristeten Aufenthalt in Zypern, vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen und laufender Compliance-Pflichten.


Der Daueraufenthalt in Zypern ist nicht mit der Steueransässigkeit oder der Staatsbürgerschaft gleichzusetzen, kann jedoch ein wichtiger Schritt in Richtung langfristiger Niederlassung, Vermögensstrukturierung und möglicher späterer Einbürgerung sein.
Was ist eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Zypern?


Eine zypriotische Daueraufenthaltsgenehmigung (Permanent Residence Permit – PRP):
• Ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Zypern
• Wird auf Lebenszeit erteilt (Aufenthaltskarte erneuerbar alle 5 Jahre)
• Verleiht nicht automatisch das Recht auf Erwerbstätigkeit (sofern nicht ausdrücklich erlaubt)
• Kann auf Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder ausgeweitet werden
Der Daueraufenthalt wird durch das Civil Registry and Migration Department geregelt und ist sowohl über investitionsbasierte als auch nicht investitionsbasierte Modelle erhältlich.

Hauptwege zum Daueraufenthalt für Nicht-EU-Staatsangehörige
Zypern bietet zwei primäre Wege zum Daueraufenthalt:
1. Fast-Track-Daueraufenthalt (Kategorie 6.2)
2. Standard-Daueraufenthalt (Kategorie F)
Jede Route hat unterschiedliche finanzielle, aufenthaltsrechtliche und tätigkeitsbezogene Anforderungen.

1. Fast-Track-Daueraufenthalt (Kategorie 6.2)
Kategorie 6.2 ist die am häufigsten genutzte Daueraufenthaltsoption und richtet sich an Investoren.
Zentrale Voraussetzungen:
• Mindestinvestition von 300.000 € (zzgl. MwSt.) in:
o Neue Wohnimmobilie (vom Bauträger), oder
o Gewerbeimmobilie, oder
o In Zypern registriertes Unternehmen, oder
o Anteile an zugelassenen Investmentfonds
• Nachweis eines gesicherten jährlichen Einkommens aus dem Ausland:
o 50.000 € für den Hauptantragsteller
o +15.000 € für den Ehepartner
o +10.000 € pro unterhaltsberechtigtem Kind
• Sauberes polizeiliches Führungszeugnis
• Krankenversicherungsschutz
Bearbeitungsdauer:
• In der Regel 2–4 Monate
Rechte und Einschränkungen:
• Unbefristetes Aufenthaltsrecht in Zypern
• Keine Verpflichtung zum dauerhaften Aufenthalt in Zypern
• Keine Erwerbstätigkeit in Zypern (Ausnahme: Tätigkeit als Unternehmensdirektor mit Dividendeneinkünften)
• Angehörige sind im selben Antrag enthalten
Diese Route wird häufig von Personen gewählt, die Schnelligkeit, Planungssicherheit und langfristige Aufenthaltsstabilität suchen.

2. Standard-Daueraufenthalt (Kategorie F)
Kategorie F ist eine nicht investitionsorientierte Option und wird heute seltener genutzt.
Zentrale Voraussetzungen:
• Nachweis eines stabilen jährlichen Einkommens aus dem Ausland
o Mindestens 9.568 € für den Antragsteller
o 4.613 € pro unterhaltsberechtigter Person
• Zusätzliches Einkommen für weitere Angehörige
• Nachweis von Immobilieneigentum oder eines langfristigen Mietvertrags in Zypern
• Bankeinlage bei einer zypriotischen Bank (in der Regel 15.000–20.000 € empfohlen)
• Sauberes Führungszeugnis aus dem Herkunftsland
Merkmale:
• Längere Bearbeitungszeit
• Größerer Ermessensspielraum der Behörden
• Kein Recht auf Erwerbstätigkeit in Zypern
• Umfangreichere Dokumentations- und Prüfpflichten
Kategorie F eignet sich insbesondere für Rentner oder Personen mit moderatem Auslandseinkommen, die keine größere Investition tätigen möchten.

Daueraufenthalt vs. Steueransässigkeit
Eine klare Unterscheidung ist wichtig:
DaueraufenthaltSteueransässigkeitAufenthaltsstatusSteuerlicher StatusEinmalig erteiltJährlich geprüftKeine MindestaufenthaltsdauerMindestanzahl an AufenthaltstagenLöst keine Steuerpflicht ausKann Steuerpflicht auslösenDer Besitz einer Daueraufenthaltsgenehmigung macht eine Person nicht automatisch zum zypriotischen Steuerresidenten. Die Steueransässigkeit richtet sich nach dem tatsächlichen Aufenthalt und weiteren Kriterien.

Familienangehörige und Unterhaltsberechtigte
In den Daueraufenthalt können einbezogen werden:
• Ehepartner oder eingetragene Partner
• Minderjährige Kinder
• Volljährige unterhaltsberechtigte Kinder (unter bestimmten Voraussetzungen)
Für jede unterhaltsberechtigte Person sind entsprechende Nachweise und Einkommensabsicherungen erforderlich.

Weg zur Staatsbürgerschaft
Der Daueraufenthalt führt nicht automatisch zur Staatsbürgerschaft, kann jedoch eine Grundlage für eine spätere Einbürgerung sein.
In der Regel gilt:
• Anspruch auf Einbürgerung nach 5–7 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
• Physische Präsenz und Integrationskriterien sind erforderlich
• Der Daueraufenthalt dient häufig als praktischer Ausgangspunkt

Wesentliche Compliance-Pflichten
Daueraufenthaltsberechtigte müssen:
• Die qualifizierende Investition oder das Einkommen aufrechterhalten
• Längere Abwesenheiten vermeiden (in der Regel nicht mehr als 2 aufeinanderfolgende Jahre)
• Aufenthaltskarten alle 5 Jahre erneuern
• Wesentliche Änderungen den Behörden melden
Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann zum Widerruf der Genehmigung führen.

Fazit
Zypern bietet klare und strukturierte Daueraufenthaltsmodelle für Nicht-EU-Staatsangehörige.
Kategorie 6.2 stellt einen schnellen und planbaren Weg dar, während Kategorie F eher für traditionelle Langzeitaufenthalte geeignet ist.
Die Wahl der richtigen Option hängt ab von:
• Finanziellem Profil
• Langfristigen Zielen
• Geplanter Aufenthaltsintensität
• Steuer- und Unternehmensstrukturierung
Der Daueraufenthalt sollte stets im Zusammenhang mit Steueransässigkeit, Vermögensplanung und zukünftiger Mobilität bewertet werden.

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