Befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen in Zypern (Leitfaden 2026): Was Nicht-EU-Staatsangehörige wissen müssen

Zypern bietet mehrere Optionen für befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Staatsangehörige, die auf der Insel leben und arbeiten möchten. Obwohl das System grundsätzlich übersichtlich ist, unterliegt es strengen gesetzlichen Regelungen und hängt vom Zweck des Aufenthalts, dem Beschäftigungsstatus sowie vom jeweiligen Arbeitgeber ab.

Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Kategorien befristeter Aufenthaltsgenehmigungen, die Regelungen zu Arbeitsgenehmigungen, das Antragsverfahren sowie zentrale Pflichten – ausschließlich auf Basis offizieller und professioneller Quellen.

1. Was ist eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Zypern („Pink Slip“)?
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erlaubt es einem Nicht-EU-Staatsangehörigen, sich für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel ein Jahr – rechtmäßig in Zypern aufzuhalten, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Die umgangssprachliche Bezeichnung „Pink Slip“ stammt von der Farbe der Aufenthaltskarte, die nach Genehmigung des Antrags ausgestellt wird.
Der Begriff umfasst mehrere Aufenthaltskategorien, darunter:
• Erwerbstätigkeit
• Besuchsaufenthalt (ohne Arbeitserlaubnis)
• Digitale Nomaden
• Studierende
• Familienangehörige
• Unternehmer und Start-up-Gründer
Die Genehmigung wird meist zunächst für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung verleiht nicht automatisch das Recht zur Erwerbstätigkeit. Arbeiten ist nur zulässig, wenn die Genehmigung ausdrücklich zu Erwerbszwecken erteilt wurde. Andere Kategorien – etwa Besucher- oder Familiengenehmigungen – erlauben den Aufenthalt, verbieten jedoch eine Erwerbstätigkeit in Zypern.

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen auf Beschäftigungsbasis
Erwerbstätigkeit ist einer der häufigsten Wege zu einem befristeten Aufenthalt in Zypern. Dabei wird zwischen hochqualifizierten Fachkräften in Unternehmen mit ausländischer Beteiligung und allgemeiner Beschäftigung in lokalen Unternehmen unterschieden.

Hochqualifizierte Arbeitnehmer – Business Facilitation Unit (BFU)
Zypern bietet ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte, die bei Unternehmen mit ausländischem Interesse beschäftigt sind und bei der Business Facilitation Unit (BFU) registriert sind. Dieses Modell dient der Ansiedlung internationaler Unternehmen und Führungskräfte.
Wesentliche Merkmale:
• Mindestbruttomonatsgehalt von 2.500 €
• Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren
• Gültigkeit der Genehmigung von bis zu drei Jahren
• Bearbeitungszeit von etwa einem Monat
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass der Ehepartner des Arbeitnehmers freien Zugang zum zypriotischen Arbeitsmarkt erhält, ohne eine zusätzliche Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Zeiten unter dieser Genehmigung können – bei Erfüllung der Sprach- und Aufenthaltsvoraussetzungen – auf Daueraufenthalt und spätere Einbürgerung angerechnet werden.
Bestehende Genehmigungen, die unter der früheren Gehaltsschwelle von 2.000 € ausgestellt wurden, können noch bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden.

Allgemeine Beschäftigung (Arbeitsmarktprüfung)
Für Tätigkeiten in lokalen Unternehmen oder unterstützenden Funktionen gilt eine Arbeitsmarktprüfung. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeigneten zypriotischen oder EU-Arbeitskräfte für die Position verfügbar sind.
Nach Genehmigung:
• Beantragt der Arbeitgeber die Einreisegenehmigung und die auf Beschäftigung basierende Aufenthaltsgenehmigung
• Ist die Genehmigung an einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Position gebunden
• Ist die Gesamtdauer des Aufenthalts in der Regel auf vier Jahre begrenzt
Bestimmte Sektoren wie Landwirtschaft, Hausarbeit oder Spezialköche unterliegen abweichenden Regelungen nach zypriotischem Einwanderungsrecht.

Digitale Nomaden und Remote-Arbeitnehmer
Zypern bietet eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für digitale Nomaden, die remote für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Zyperns arbeiten.
Diese Genehmigung:
• Erlaubt den rechtmäßigen Aufenthalt in Zypern
• Erfordert ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 3.500 €
• Erlaubt keine Beschäftigung bei zypriotischen Unternehmen
Auch hier gelten Standardanforderungen wie Krankenversicherung, Unterkunftsnachweis, Führungszeugnis und Bankgarantie.

Arbeitsrechte von Studierenden in Zypern (Nicht-EU-Staatsangehörige)
Nicht-EU-Studierende mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken dürfen teilzeitbeschäftigt arbeiten – jedoch nur unter strengen gesetzlichen Bedingungen. Diese Regelung dient der Unterstützung der Lebenshaltungskosten während des Studiums, nicht der Vollbeschäftigung oder langfristigen Niederlassung.
Arbeitsbeginn
Eine Beschäftigung ist erst nach sechs Monaten rechtmäßigen Aufenthalts in Zypern erlaubt. Jede frühere Erwerbstätigkeit ist strikt untersagt.
Arbeitszeit
• Maximal 20 Stunden pro Woche
• Ausschließlich während des Studienzeitraums
Vollzeitbeschäftigung ist nicht zulässig.
Zulässige Tätigkeitsbereiche
• Gastronomie und Hotellerie
• Einzelhandel und Supermärkte
• Reinigungsdienste
• Landwirtschaft
• Liefer- und einfache Servicetätigkeiten
Fachliche, bürobasierte oder qualifizierte Tätigkeiten sind nicht erlaubt.
Arbeitserlaubnis
Keine gesonderte Arbeitserlaubnis ist erforderlich, sofern:
• Eine gültige Studienaufenthaltsgenehmigung besteht
• Die Tätigkeit teilzeitlich erfolgt (max. 20 Stunden/Woche)
• Die Beschäftigung in einem genehmigten Sektor liegt
Arbeitgeber müssen den Studenten bei der Sozialversicherung anmelden und alle Melde- und Abrechnungspflichten erfüllen.
Zeiten mit Studienaufenthalt werden nicht auf Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft angerechnet.

Besucher-Aufenthaltsgenehmigung (nicht erwerbstätiger „Pink Slip“)
Die Besucheraufenthaltsgenehmigung richtet sich an Personen, die in Zypern leben möchten, ohne zu arbeiten – häufig Rentner, Personen mit passivem Einkommen oder Interessenten, die eine spätere Übersiedlung prüfen.
Voraussetzungen:
• Stabiles Einkommen aus dem Ausland von mindestens 24.000 € jährlich
• Bankeinlage in Zypern von ca. 10.000 €
• Bankgarantie für Rückführungskosten
• Krankenversicherung, medizinische Untersuchungen und Führungszeugnis
Erwerbstätigkeit ist unter dieser Genehmigung strikt untersagt.

Unternehmer und Start-up-Gründer
Ein befristeter Aufenthalt kann auch durch unternehmerische Tätigkeit erlangt werden.
Voraussetzungen u. a.:
• Registrierung eines Unternehmens mit ausländischem Interesse
• Investition von mindestens 200.000 € in das Unternehmen oder zypriotische Vermögenswerte
• Unterhaltung von Büroräumlichkeiten in Zypern
• Einhaltung von Mindestanforderungen an Personal und Gehälter
Zusätzlich besteht ein Start-up-Programm, gültig bis Dezember 2026, für innovative Unternehmer. Erforderlich sind u. a.:
• Ein innovativer Geschäftsplan
• Nachweis von 50.000 € Kapital
• Relevante akademische Qualifikationen

Familienangehörige und Unterhaltsberechtigte
Ehepartner und minderjährige Kinder von Inhabern befristeter Aufenthaltsgenehmigungen können im Rahmen der Familienzusammenführung nachziehen.
Besonderheiten:
• Ehepartner von BFU-Fachkräften dürfen uneingeschränkt arbeiten
• In anderen Kategorien ist der Aufenthalt erlaubt, eine Erwerbstätigkeit jedoch in der Regel nicht

Antragsverfahren und zentrale Anforderungen
In den meisten Fällen ist vor der Einreise eine Einreisegenehmigung oder ein Visum erforderlich. Nach Ankunft muss der Aufenthaltsantrag innerhalb von 7–10 Tagen beim Civil Registry and Migration Department oder der zuständigen Bezirksbehörde eingereicht werden.
Das Verfahren umfasst:
• Persönliche Erfassung biometrischer Daten
• Medizinische Untersuchungen in Zypern
• Polizeiliches Führungszeugnis
• Krankenversicherung
• Unterkunftsnachweis
• Bankgarantie (Höhe abhängig von der Staatsangehörigkeit)
Arbeitsbezogene Genehmigungen erfordern zusätzlich einen abgestempelten Arbeitsvertrag sowie Arbeitgebererklärungen.

Abwesenheitsregeln und Arbeitgeberbindung
Befristete Aufenthaltsgenehmigungen erlöschen automatisch, wenn sich der Inhaber mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage außerhalb Zyperns aufhält.
Arbeitsgenehmigungen sind arbeitgebergebunden. Begrenzte Arbeitgeberwechsel innerhalb desselben Sektors sind möglich, jedoch kann eine Überschreitung der zulässigen Wechsel dazu führen, dass eine Verlängerung nur nach einer zweijährigen Ausreise möglich ist.

Befristeter vs. Daueraufenthalt
Befristete Aufenthaltsgenehmigungen bieten Flexibilität, erfordern jedoch jährliche Verlängerungen und strikte Einhaltung der Anwesenheitspflichten.
Der Daueraufenthalt erlaubt einen unbefristeten Aufenthalt bei minimaler physischer Präsenz.
Ein Daueraufenthalt kann erlangt werden:
• Durch Aufenthalt via Investition, oder
• Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts mit befristeten Genehmigungen
Viele Personen nutzen den befristeten Aufenthalt als Testphase, bevor sie Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft beantragen.

Fazit
Zypern bietet ein breites Spektrum an befristeten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Fachkräfte, Unternehmer, digitale Nomaden und Familien. Obwohl das System investoren- und talentfreundlich ist, wird die Einhaltung der Vorschriften streng überwacht.
Die Wahl der richtigen Genehmigungskategorie sowie ein klares Verständnis der Arbeits- und Abwesenheitsregeln sind entscheidend für eine reibungslose und nachhaltige Relocation.

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