Aufenthalt durch Investition in Zypern: Ein praxisnaher Leitfaden für Nicht-EU-Staatsangehörige
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Zypern bietet eines der strukturiertesten und planbarsten Aufenthaltsprogramme durch Investition innerhalb der Europäischen Union. Anstelle der Verleihung der Staatsbürgerschaft ermöglicht dieses Modell den Daueraufenthalt gegen qualifizierende Investitionen und den Nachweis finanzieller Stabilität.
Diese Option richtet sich vor allem an Nicht-EU-Staatsangehörige, die langfristige Aufenthalts-sicherheit, Familiennachzug und hohe Flexibilität suchen – ohne die Verpflichtung zu einem dauerhaften Wohnsitzwechsel.
Was bedeutet Aufenthalt durch Investition in Zypern?
Der Aufenthalt durch Investition erlaubt es Nicht-EU-Staatsangehörigen, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des Fast-Track-Daueraufenthalts (Kategorie 6.2) zu erhalten.
Zentrale Merkmale:
• Daueraufenthaltsstatus (keine Staatsbürgerschaft)
• Keine Mindestaufenthaltsdauer pro Jahr
• Einbeziehung von Familienangehörigen
• Investitionsbasierte Zulassung
• Lebenslange Gültigkeit (vorbehaltlich der Bedingungen)
Das Programm wird vom Civil Registry and Migration Department geregelt.
Für wen ist dieses Programm geeignet?
Der Aufenthalt durch Investition in Zypern wird typischerweise genutzt von:
• Internationalen Unternehmern
• Investoren und Vermögensinhabern
• Familien, die Aufenthalts¬sicherheit in der EU suchen
• Personen mit globalen Einkommensströmen
• Nicht-EU-Staatsangehörigen, die keinen dauerhaften Umzug planen
Das Programm ist nicht für Personen gedacht, die sofortige Erwerbsrechte in Zypern anstreben.
Mindestinvestitionsanforderungen
Zur Qualifikation ist eine Mindestinvestition von 300.000 € (zzgl. MwSt.) in einer der genehmigten Kategorien erforderlich.
Zulässige Investitionsformen:
• Neue Wohnimmobilien (auch zwei Einheiten möglich)
• Gewerbeimmobilien (Büro, Geschäft, Hotel)
• Beteiligung an Anteilen einer lokalen Gesellschaft mit physischer Präsenz in Zypern und mindestens fünf Mitarbeitern
• Erwerb von Anteilen an zypriotischen Organismen für gemeinsame Anlagen (AIF, AIFLNP, RAIF)
Die Investition muss:
• Aus Mitteln aus dem Ausland stammen
• Vollständig bezahlt sein (keine Fremdfinanzierung)
• Während der gesamten Dauer der Aufenthaltsgenehmigung aufrechterhalten werden
Einkommensanforderungen
Antragsteller müssen ein stabiles jährliches Einkommen aus dem Ausland nachweisen, unabhängig von einer Beschäftigung in Zypern.
Mindesteinkommensgrenzen:
• 50.000 € für den Hauptantragsteller
• 15.000 € für den Ehepartner
• 10.000 € pro unterhaltsberechtigtem Kind
Anerkannte Einkommensarten:
• Dividenden
• Zinsen
• Mieteinnahmen
• Gehälter aus ausländischen Unternehmen
• Renten
Einbeziehbare Familienangehörige
In den Antrag können aufgenommen werden:
• Ehepartner oder Partner
• Minderjährige Kinder
• Volljährige unterhaltsberechtigte Kinder (unter bestimmten Voraussetzungen)
Jedes Familienmitglied muss die jeweiligen Dokumentations- und Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllen.
Rechte im Rahmen des Aufenthalts durch Investition
Daueraufenthaltsberechtigte dürfen:
• Unbefristet in Zypern leben
• Immobilien erwerben und besitzen
• Frei ein- und ausreisen
• Familienangehörige unter derselben Genehmigung einbeziehen
Einschränkungen:
• Kein Recht auf Erwerbstätigkeit in Zypern
• Unternehmerische Tätigkeit nur als Gesellschafter oder Geschäftsführer
• Widerruf der Genehmigung bei Verstoß gegen die Bedingungen
Anwesenheitspflichten
Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Programmen gibt es keine jährliche Mindestaufenthaltsdauer.
Allerdings gilt:
• Abwesenheit von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Jahren ist unzulässig
• Investitions- und Einkommensvoraussetzungen müssen dauerhaft erfüllt bleiben
Diese Flexibilität macht Zypern besonders attraktiv für international mobile Personen.
Bearbeitungsdauer
Typischer Ablauf:
• Antragstellung nach Abschluss der Investition
• Bearbeitungszeit: 2–6 Monate
• Ausstellung der Aufenthaltskarte nach Genehmigung
• Erneuerung der Karte alle 5 Jahre (Status bleibt dauerhaft)
Aufenthalt durch Investition vs. Steueransässigkeit
Aufenthalt durch Investition:
• Aufenthaltsrechtlicher Status
• Keine automatische Steuerpflicht
• Keine Mindestaufenthaltstage
Steueransässigkeit:
• Jährliche Prüfung
• Erfordert 60 oder 183 Aufenthaltstage
• Bestimmt die steuerliche Belastung
Der Besitz einer Daueraufenthaltsgenehmigung löst keine automatische Steueransässigkeit aus.
Weg zur Staatsbürgerschaft
Der Aufenthalt durch Investition führt nicht automatisch zur Staatsbürgerschaft, kann jedoch eine Grundlage für eine spätere Einbürgerung sein.
Allgemeiner Rahmen:
• Einbürgerung nach mehreren Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
• Physische Präsenz- und Integrationsanforderungen
• Eigenständiges Antrags- und Prüfverfahren
Zentrale Compliance-Pflichten
Inhaber der Genehmigung müssen:
• Die qualifizierende Investition aufrechterhalten
• Die erforderlichen Einkommensniveaus beibehalten
• Gültigen Krankenversicherungsschutz vorweisen
• Längere Abwesenheiten vermeiden
• Aufenthaltskarten fristgerecht erneuern
Die Nichteinhaltung kann zum Widerruf der Genehmigung führen.
Fazit
Der Aufenthalt durch Investition in Zypern bietet eine klare, strukturierte und EU-konforme Möglichkeit für Nicht-EU-Staatsangehörige, einen Daueraufenthalt zu erlangen. Die Kombination aus moderaten Investitionsschwellen, Familiennachzug und geringen Anwesenheitspflichten macht dieses Modell zu einem der praktikabelsten in Europa.
Der Aufenthalt durch Investition sollte jedoch stets im Zusammenhang mit:
• Steueransässigkeitsplanung
• Vermögensstrukturierung
• Langfristigen Mobilitätszielen
• Staatsbürgerschaftsstrategien
bewertet werden.
Ein ganzheitlicher Ansatz stellt sicher, dass die Aufenthaltsgenehmigung sinnvoll in eine umfassende persönliche und finanzielle Planung eingebettet ist.